Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/007
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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- Fya von Liessingen heirathete 1403 Daniel von Mulenarck, und erhielt zur Mitgift den Hof zu Gladbach, darzu 25 Malter Roggen zu Sevenich bei Jülich, und 25 Malter Roggen zu Poll. Sie muss früh und kinderlos gestorben sein; denn in der Aussteuer ihrer folgenden Schwester finden sich die 50 Malter, und der Hof zu Gladbach wird wohl derselbe sein, den wir im Verfolg als Besitzthum des Werner von Vlatten kennen lernen.
- Metza von Liessingen verh. mit Roilman vom Geysbusch zu Bolheim, womit sie ausser etwa einer Tochter drei Söhne hatte, Johann, Roilman und Heinrich vom Geysbusch, alle drei Ritter. Da Metza noch im J. 1473 im Leben ist, so muss sie unter ihren Geschwistern nothwendig die jüngste gewesen sein.
Der gemeinsame Bruder und Schwager Andreas von Liessingen starb ohne Leibeserben, und seine nächsten Verwandten theilten sich, wie aus den in den Beilagen mitgetheilten Documenten zu ersehen, im J. 1440 in seine Hinterlassenschaft an Hab und Gut, so wie in gleicher Weise in seine zurückgelassenen Schulden. — Ich verweile hier noch einen Augenblick bei Ritter Andreas und seiner Gattin Guitgen. Im J. 1422 verwendeten beide Eheleute eine Erbrente von sechs Malter Roggen, die ihnen Johann von Gymnich das Jahr vorher aus den Einkünften seines Hofs zu Risdorf verkauft hatte, zu einer Fundation zu Lessenich. Dem dasigen Pastor überweisen sie nämlich ein Malter, mit der Verpflichtung, jährlichs des Donnerstags nach den heiligen Tagen mit zwei andern Priestern zu ihrem und ihrer Verwandten Seelenheil ein Jahrgedächtniss mit einer Sing- und zwei Lesemessen mit den herkömmlichen Ceremonien zu halten, und den beiden Priestern nebst Speise und Trank einem jeden vier Schillinge zu zahlen. Von zwei andern Maltern sollen ferner die Kirchmeister Brot backen und dieses an selbigem Tage nach vollendetem Gottesdienste an die Armen vertheilen. Zum dritten sollen jährlichs anderthalb Malter zur Unterhaltung und