Böhmen/Vertreibung aus Böhmen 1945-1946 (Odsun)
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Allgemeine Information
Die nachfolgenden Informationen zur Vertreibung der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung Böhmens, treffen insgesamt auch auf die Vertreibung der gesamten Deutsch-Ethnischen Bevölkerung der Tschecholowakei zu (d.h. auch auf Mähren und Österreich-Schlesien).
- Böhmen
- Sudetenland
- Geschichte der Sudetenländer - Vom Altertum bis 1948
bezieht sich insgesamt auf die Geschichte von Böhmen, Mähren und Österreich-Schlesien, mit spezieller Berücksichtigung der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung (Sudetendeutschen).
Vertreibung aus Böhmen 1945-1946 (Odsun)
Nach Ende des 2. Weltkrieges 1945 erfolgte die Wiederauferstehung der Tschechoslowakei. Und die Deutsch-Ethnischen Siedlungsgebiete (Sudetenland) in Böhmen (sowie Mähren und Österreich-Schlesien) wurden von den alliierten Siegermächten 1945 erneut der Tschechoslowakei zugeschlagen. Wie bereits 1918, entgegen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, welches der US Präsident Wilson bereits 1918 propagierte. [53]
Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer jahrhundertelangen Heimat durch die Tschechen begann unmittelbar nach Kriegsende und dem Zusammenbruch des »Dritten Reichs« (Deutschland). Die komplette Vertreibung der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung der Tschechoslowakei war vom selbsternannten tschechischen Exil-Präsidenten Edvard Benesch (Beneš) bereits seit Dezember 1938 geplant [66] und in seinem Londoner Exil nach 1940 weiter geplant und vorbereitet worden. In den folgenden Jahren wurde von der tschechischen Exilregierung dafür sowohl um die Unterstützung der Westalliierten wie auch der Sowjetunion geworben. Allerdings immer unter der verbrämten tschechischen Falschaussage, daß nur sogenannte illoyale Minderheiten, einige Hunderttausende vertrieben werden sollten. Und dieser klar begrenzte Plan wurde von den Briten 1942 und den Amerikaner 1943 akzeptiert. Zur Akzeptanz der Sowjetunion siehe weiter unten. Und nach Kriegsende und der Kapitulation des »Dritten Reichs« am 8. Mai 1945, rächten sich die Tschechen an der Deutsch-Ethnischen Zivilbevölkerung des eigenen Landes für die Zerschlagung der 1. Tschechischen Republik 1938 durch das »Dritte Reich« sowie die Terrorakte der NS-Gewaltherrschaft gegen die tschechische Bevölkerung während der Zeit des Protektorats (u.a. Massaker von Lidice und Lezaky, 1942). Im Laufe der ersten Monate nach Kriegsende 1945 wurden ungefähr 250.000 Deutsch-Ethnische Personen ermordet, Tausende in tschechische Ghettos und Konzentrationslager eingesperrt und es begann die Phase der sogenannten »wilden Vertreibung«. [15], [16], [17], [20], [55], [56]
Am 5. Mai 1945, drei Tage vor Kriegsende, begann es mit dem tschechischen »Prager Aufstand« (Generalstreik), der 2.000 Tode unter den Aufständischen selbst forderte und bei dem Tausende Deutsch-Ethnischer Bürger umkamen. Die kommunistischen, tschechischen Nationalausschüsse und sogenannte Partisanen begannen mit massenhaften Misshandlungen, Morden, Austreibungen und Internierung von Deutsch-Böhmen in tschechische Konzentrationslager. Beispielsweise genannt seien hier: der »Todesmarsch von Brünn« am 31. Mai 1945 , bei dem in wenigen Tagen tausende Sudetendeutscher Menschen zugrunde gingen (nach Schätzungen mindestens 8.000 Tode); die Massenhinrichtungen im Gebiet von Kaaden und Saaz; der »Massenmord von Aussig« am 31. Juli 1945 oder die wilden Austreibungen in Nordböhmen. Nach tschechischen Berichten wurden nach dem 8. Mai 1945 auch innerhalb von 14 Tagen 27.000 »Selbstmorde« von Sudetendeutschen »amtlich« gemeldet. Sogenannte tschechische "Partisanen" übernahmen die Herrschaft in den Dörfern. Sie führten sich als Sieger und Helden auf. Die Wohnungen der Sudetendeutschen wurden durchsucht und geplündert, Radiogeräte, Musikinstrumente, Fahrräder, Bücher und vieles andere wurden ihnen abgenommen. Nach dem 8. Mai 1945 herrschte monatelang blinder Terror gegen eine wehrlose Deutsch-Ethnische Zivilbevölkerung. [2], [15], [19], [55], [56]
Bis zum Ende der Konferenz der alliierten Siegermächte (Potsdamer Konferenz) am 2. Aug 1945 wurden durch diese sogenannten »wilden Vertreibungen« bereits ca. 750.000 Sudetendeutschen brutal aus ihrer Heimat vertrieben. [16]
Die Rechte der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung Böhmens (sowie Mähren und Österreich-Schlesien) wurden eingeschränkt. Auf Anordnung der Tschechen mußten jetzt alle Deutsch-Ethnischen Bürger der Tschechoslowakei (»Sudetendeutschen«) ein Kennzeichen an der Kleidung tragen, das sie für alle erkennbar als »Deutsch-Ethnisch« stigmatisierte. Zuerst waren es an der Kleidung befestigte weiße Kennschilder mit einem großen »N« darauf - es stand für Nemec, das tschechische Wort für Deutsche. Später mußten dann alle weiße Armbinden mit dem Aufdruck »N« über der Kleidung zur Kennzeichnung tragen. Sie mußten Sperrstunden einhalten, durften nur zu bestimmten Stunden einkaufen, bekamen besondere Lebensmittelkarten mit Hungerrationen, d.h. drastisch gekürzten Lebensmittelrationen, u.a. [2], [17]
Und mit den »Benes-Dekreten« (den sogenannten Retributionsdekrete) wurden die »Sudetendeutschen« (sowie die Magyaren) vollkommen Rechtlos (Entrechtung und Enteignung). Die wichtigsten verfügten: [2], [21]
- Dekret 5 vom 19. Mai 1945: Alle Personen deutscher und magyarischer Zugehörigkeit werden als staatlich unzuverlässig erklärt. Ihr gesamter Besitz wird unter staatliche Verwaltung gestellt.
- Dekret 16 vom 19. Jun 1945: Es werden tschechische Volksgerichte geschaffen, um Deutsche und sogenannte Kollaboranten aburteilen zu können. (Großes Retributions-Dekret)
- Dekret 12 vom 21. Jun 1945: Das gesamte landwirtschaftliche Vermögen aller Personen deutscher Volkszugehörigkeit (ohne Rücksicht auf die Staatszugehörigkeit) sowie der Magyaren wird beschlagnahmt und soll sogleich aufgeteilt werden.
- Dekret 33 vom 2. Aug 1945: Alle Staatsbürger deutscher oder magyarischer Volkszugehörigkeit, die 1938/39 die reichsdeutsche bzw. magyarische Staatsangehörigkeit erworben hatte bzw. die zu diesen Volksgruppen gehören, verlieren die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit.
- Dekret 71 vom 19 Sep 1945: Für alle Staatsbürger deutscher oder magyarischer Volkszugehörigkeit, die ihre tschechoslowakische Staatsangehörigkeit verloren haben, wird die Arbeitspflicht zur Wiedergutmachung eingeführt.
- Dekret 108 vom 25. Okt 1945: Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie sämtliche Vermögensrechte aller Personen deutscher und magyarischer Volkszugehörigkeit werden zugunsten der Tschechoslowakischen Republik entschädigungslos konfisziert.
- Dekret 138 vom 27. Okt 1945: Bestrafung bestimmter Vergehen gegen die nationale Ehre. (kleines Retributions-Dekret)
- Gesetz 115 vom 8. Mai 1946: Alle an den Deutschen zwischen dem 30. Sep 1938 und dem 28. Okt 1945 durch Tschechen verübten Verbrechen werden als nicht widerrechtlich erklärt, u.a. "Handlungen die eine gerechte Vergeltung zum Ziele hatten". (Straffreiheitsgesetz)
Die tschechische Exil-Regierung unter Benes hatte in London bereits seit 1938/40 die Vertreibung der kompletten Deutsch-Ethnischen Bevölkerung geplant und vorbereitet (sowie auch der Magyaren). Und Benes und seine tschechische Exilregierung hatte vor und nach der Kapitulation des »Dritten Reichs« alles getan, um keine Zeit zu verschwenden und bis zur »Potsdamer Konferenz«, durch die forcierten wilden Vertreibungen, die Großmächte vor vollendete Tatsachen zu stellen (vor allem die Westalliierten). Nun legte die neu auferstandene tschechische Regierung am 22. Juli 1945 auf der Dreimächtekonferenz der alliierten Siegermächte, »Potsdamer Konferenz«, ihre Pläne für die - bereits voll laufende und stattfindende - komplette Vertreibung der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung (sowie der Magyaren) aus der Tschechoslowakei vor - den »Odsun« (Abschub).
Und aus den hier näher erläuterten Hintergründen, wurde am 2. Aug 1945 auf der Dreimächtekonferenz im »Potsdamer Protokoll« der Teil: - Artikel XIII. Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile - protokolliert. Das »Potsdamer Protokoll« nimmt gemäß Artikel XIII. - von der Tatsache der bereits stattfindenden Massenvertreibungen nur Kenntnis - es fordert sie nicht. Es wurde jedoch verlangt, dass dies in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll, daß zuerst die Frage einer gerechten Verteilung dieser Deutschen auf die einzelnen Besatzungszonen geprüft werden soll, damit eine Schätzung über Zeitpunkt und Ausmaß vorgelegt werden kann, zu dem die weiteren Überführungen durchgeführt werden könnten und die Regierung der Tschechoslowakei (sowie die von Polen und Ungarn) werden hiervon in Kenntnis gesetzt und werden ersucht inzwischen weitere Ausweisungen der deutschen Bevölkerung einzustellen. [2], [15], [22], [36], [51]
Dieses Moratorium wurde von Benes und der tschechischen Regierung nicht eingehalten. Und sowohl die wilde Vertreibung der Deutsch-Ethnischen Bürger der Tschechoslowakei ging weiter, als auch von Tschechen als sogenannte angeblich »organised transports« deklarierte Vertreibungen fanden von August 1945 bis Januar 1946 statt. Diese von den Tschechen - entgegen des Potsdamer Protokolls - durchgeführten angeblich »organisierten Transporte« gingen bis Ende 1945 schwerpunktmäßig in die »Sowjet-Besatzungszone«, um den britischen und amerikanischen Widerstand gegen die Vertreibungen einfach zu umgehen. Von Aug. 1945 bis 8. Jan. 1946 wurden auf diese Weise, laut Angaben der Tschechen, 70-75.000 Deutsch-Ethnische Bürger der Tschechoslowakei in die Sowjet-Besatzungszone vertrieben. Angaben zu Zahlen der in diesem Zeitraum durch wilde Vertreibungen vertriebenen Personen wurden von den Tschechen nicht gemacht. ([66] Seite 315, [53] Seite 97, [56] Seite 449)
Und ab Januar 1946 setzte die organisierte Vertreibung, der »Odsun«, mit voller Wucht und systematisch organisiert ein. [20] Hierfür wurden im Spätherbst 1945 in der Tschechoslowakei sogenannte Aussiedlungslager als Sammel- und Quarantänelager eingerichtet. Insgesamt 107 Lager, davon 75 allein in Böhmen. In diesen Lagern wurden die Vertriebenentransporte zusammengestellt, wobei ein einzelner Transport ca. 1.200 Personen umfasste. Am 25. Jan 1946 traf der erste Sudetendeutsche Vertriebenentransport aus Budweis im Grenzdurchgangslager Furth im Wald in Bayern ein (damals US-Besatzungszone). Dieser Transport ging weiter nach Würzburg in Unterfranken. [2], [56] Von Januar bis November 1946 wurden über 1.000 Eisenbahnzüge mit durchschnittlich je 1.200 ausgeplünderten Sudetendeutschen Männern, Frauen und Kindern vollgestopft und in das besetzte (zerstörte) Deutschland verbracht. (wörtlich zitiert nach [20])
Im Rahmen des von Benes geplanten und exzessiv forcierten »Odsun« sollten laut Schätzungen vom Nov. 1945 des »Alliierten Kontrollrats« ca. 2,5 Millionen »Sudetendeutsche«, d.h. Deutsch-Ethnische Bürger der Tschechoslowakei nach Restdeutschland ausgesiedelt werden und zwar: [2], [51], [53]
- 1,75 Millionen in das Gebiet der damaligen US-Besatzungszone
- 0,75 Millionen in das Gebiet der damaligen Sowjet-Besatzungszone
Nach amtlichen tschechischen Angaben wurden vom 19. Jan 1946 bis 18. Okt 1946 insgesamt ca. 1,85 Millionen Deutsch-Ethnische Bürger der Tschechoslowakei (»Sudetendeutsche«) aus ihrer Heimat vertrieben. Hiervon kamen 1,22 Millionen in die US-Besatzungszone Deutschlands und 0,63 Millionen in die Sowjet-Besatzungszone.
Dazu kommen noch rund 0,37 Millionen Personen, die auf andere Weise, meist in der Sowjet-Besatzungszone Aufnahme gefunden hatten, so daß die Gesamtzahl (ohne die im Jahre 1945 bereits ausgetriebenen Deutschen) laut tschechischen Angaben ca. 2,23 Millionen beträgt. (laut Stand 1970er Jahre) [2]
Insgesamt vollzog sich der Verlauf der Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer jahrhundertelangen Heimat in 2 Hauptphasen: [2], [55], [53]
- Bis ca. 5 Mai 1945: erfolgte die Mitnahme einzelner Personen in Flüchtlingstreks (z.B. aus Schlesien) und Kolonnen der zurückweichenden deutschen Wehrmacht
- Zwischen Mai 1945 und Dez. 1945: Massenaustreibungen (wilde Vertreibungen) aus bestimmten deutschen Sprachinseln und Randgebieten durch tschechoslowakische Verwaltungsbeamten und die Partisanen Armee, mit gleichzeitigem brutalen Massenterror
- Von Aug 1945 bis Jan. 1946: sogenannte angeblich »organisierte Transporte« vorwiegend in die Sowjet-Besatzungszone
- Von Nov. 1945 bis 19. Jan 1946: Flucht von Einzelpersonen, sogenannte Flucht über die Grüne Grenze
- Von 25. Jan 1946 bis 27. Nov 1946: Massenvertreibung (»Odsun«), mit mehr als 1.000 Eisenbahntransporten mit durchschnittlich 1.200 Personen pro Transport
- Nach Nov 1946: nur noch Einzeltransporte oder sogenannte Familienzusammenführungen oder Aussiedlungen. Hierzu zählten Tausende von Sudetendeutschen, die durch Benes Retributionsdekrete von tschechischen Volksgerichten zu mehrjähriger Zwangsarbeit verurteilt wurden und viele erst nach 1955 freigelassen wurden.
Von Mai 1945 bis Dez 1946 wurden insgesamt ca. 2.800.000 Menschen der bis dahin ca. 3,2 Millionen im Land lebenden Deutsch-Ethnischen Bürger aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben, dem Gebiet der alten Länder der böhmischen Krone, das jahrhundertelang die Heimat der Familien dieser Personen war. [20] Nach amtlichen Deutschen Angaben betrug die Gesamtzahl der aus der Tschechoslowakei vertriebenen Deutsch-Ethnischen Bürger (Sudetendeutschen) insgesamt über 3.000.000 Menschen - Sudetendeutsche Frauen, Kinder und Männer - vom hospitierten Kranken, institutionalisierten Behinderten, über Babies bis zum Greis. [55], [56].
Anmerkung: Die o.g. Zahlen beziehen sich insgesamt auf die Deutsch-Ethnische Bevölkerung (»Sudetendeutsche«) von Böhmen, Mähren und Österreich-Schlesien.
Über die Methode der Vertreibung aus der Tschechoslowakei urteilte ein Bericht des U.S. Repräsentantenhauses von März 1950 "Expellees and Refugees of German Ethnic Origin", (Francis Walter Bericht, 87 S.) zusammenfassend:
Der angesehene britische Publizist Victor Gollancz veröffentlichte 1946 das vielbeachtete Buch "Our Threatened Values" mit zahlreichen Vertreibungsberichten. Seine Zusammenfassung zur CSR besagt u.a.:
"Wir hatten die Tschechoslowakei früher als anständig und tolerant angesehen, als einen Musterstaat der liberalen Demokratie. Und was geschieht heute? Ungeachtet seiner während des Krieges in London gehaltenen Vorträge hat Dr. Benes sofort nach seiner Rückkehr die fast ausnahmslose Massenvertreibung der gesamten Sudetendeutschen Bevölkerung eingeleitet. Augenzeugen haben mir die abscheulichen Grausamkeiten geschildert, mit denen die Vertreibung durchgeführt wird. Dass die ("Sudetendeutsche") Arbeiterbewegung ihr Alles für die Bekämpfung des Nationalsozialismus gegeben hatte, gilt heute für nichts. Es scheint Dr. Benes ausdrücklicher Wunsch zu sein, sein Land von allen nichtslawischen Elementen ("zu befreien"). Einschließlich der Sudetendeutschen sind rund 14 Millionen Menschen von den Massenvertreibungen betroffen." (siehe hierzu Anmerkung)
(wörtlich zitiert nach: [59], [60]; siehe auch [53])
Anmerkung:
Die Zahl von insgesamt 14 Million vertriebener Menschen in 1945/1946 bezieht sich auf die über 3,0 Millionen vertriebenen Sudetendeutschen sowie die über 9,0 Millionen vertriebener Menschen, die gleichfalls mit äußerster Brutalität durch die Polen und Russen aus den ehemaligen jahrhundertelangen deutschen Gebiete (Ostpreußen, Pommern, Schlesien) vertrieben wurden. Diese ethnisch gesäuberten und entvölkerten Gebiete gehören heute zu Polen. Details hierzu siehe Seite: Vertreibung.
Benes-Dekrete
Die sogenannten Benes-Dekrete umfassen insgesamt 143 Erlasse, die zwischen 1940-1945 erlassen wurden und im März 1946 in Gesetze umgewandelt wurden. Etwa 15 davon verfügten über die kollektive Entrechtung und Enteignung der ca. 3,2 Mio. Deutsch-Ethnischen (Sudetendeutschen) und 0,6 Mio. Magyaren (Ungarischen) Bürger der Tschechoslowakei. Darauf basierend erfolgte die Vertreibung - der »Odsun«, der Abschub - dieser ethnischen Volksgruppen aus der Tschechoslowakei.
Ein Dekret, das die Vertreibung direkt verfügte hat es nicht gegeben. Siehe hierzu jedoch: Benes - Zehn-Punkte-Plan von 1944 (Richtlinien für die Ausweisung der deutschen Bevölkerung) [25] sowie Das Kaschauer Programm, Teil VIII. vom 5. Apr 1945. [26] Beides tschechische Dokumente aus der Zeit vor der »Potsdamer Konferenz« vom 17. Jul bis 2. Aug 1945.
Es wurde keine direkte tschechoslowakische Vorschrift veröffentlicht, welche die Massenvertreibung der Sudetendeutschen und Karpatendeutschen festgelegt hätte. Nach tschechischer Auffassung der früheren CSR/CR (Tschechoslowakei) sowie auch immer noch des heutigen Tschechiens lag und liegt die Berechtigung dafür allein in der Erklärung des »Potsdamer Protokoll« vom 02.08.1945. Um diesen Standpunkt zu erhalten (bis in die heutige Zeit), blieb die damalige dringliche und einzigartige Forderung der Tschechoslowakei nach einer derartigen Festlegung praktisch unerwähnt. Zitat: "In kritisch erscheinenden politischen Lagen wurde später der Fortbestand der »Gültigkeit der Potsdamer Beschlüsse« beschworen bzw. ihre Bestätigung angefordert." Die vielfach belegte, historische Wahrheit fiel und fällt unter den Tisch und wurde und wird verschwiegen, in Tschechien (sowie auch Polen). [51], [52], [53] Die oft zitierte Aussage oder der Schluß, dass die Tschechen bzw. die Tschechoslowakei (sowie auch Polen) nur den Willen der Allierten ausführten, die Deutsch-Ethnische Bevölkerung zu vertreiben, ist unwahr. Zitat: "Nichts könnte von der Wahrheit weiter entfernt sein." ([61] Seite 79)
Der Plan die gesamte Deutsch-Ethnische Bevölkerung zu vertreiben, stammte von Edvard Benes und der Exil-Regierung der wiederauferstandenen Tschechoslowakei (wiederauferstanden durch die Allierten). Und Edvard Benes selbst postuliert stolz im Dezember 1943 in Verhandlungen mit Stalin und dem sowjetischen Außenminister Molotov in Moskau: daß er der erste gewesen war, der die Transferidee entwickelt habe. (laut Notizen des Benes Freundes und engen Beraters Jaromir Smutny, Dez. 1943; zit. nach: [64])
»Edvard Benes« (bzw. die tschechische Exil-Regierung) sprach in den 1940er öffentlich den West-Alliierten gegenüber, immer nur von einem begrenzten Plan nur sogenannte illoyale Minderheiten zu vertreiben (einige Hunderttausend), als die Briten 1942 und die Amerikaner 1943 den Grundsatz dieser Bevölkerungsumsiedelung akzeptierten. Nach der Kapitulation des »Dritten Reichs« am 8. Mai 1945, trat dann der wahre Plan der Tschechoslowakei an das Tageslicht und in Aktion - die ethnische Säuberung, d.h. die Vertreibung der kompletten Deutsch-Ethnischen Bevölkerung von über 3,0 Mio. Menschen - einschließlich der Sozialdemokraten, der Anti-Faschisten und sogar der tschechischen Juden die Deutsch-Ethnischer Abstammung waren. Und bis zum Ende der »Potsdamer Konferenz« am 2. Aug 1945, waren Edvard Benes und die tschechische Regierung ihrem wahren Ziel schon einen große Schritt näher - bis zu diesem Zeitpunkt waren bereits 750.000 Deutsch-Ethnische Bürger (Sudetendeutsche) durch wilde Vertreibungen brutal aus der Tschechoslowakei vertrieben worden. Die Absicht von Edvard Benes und der tschechischen Regierung (mit Billigung der Sowjetunion) war erreicht: Die (westlichen) Großmächte vor vollendete Tatsachen zu stellen. ([65] Seite 133)
Und der »Artikel XIII. des Potsdamer Protokolls« war eine Notmaßnahme der West-Alliierten, mit dem Ziel die laufenden, brutalen wilden Vertreibungen in der Tschechoslowakei (sowie auch in Polen), welche die Alliierten nicht verhindern konnten, zu begrenzen und unter Kontrolle zu bekommen, mit dem Ziel der West-Alliierten: daß sie auf eine so ordnungsgemäße und menschliche Weise wie möglich ausgeführt wurden und auf eine Weise, die den Besatzungsorganen in Deutschland keine untragbare Last aufbürden würde. [39], [54], [51], [53], [52], [65]
Zitat des amerikanischen Außenminister James Byrnes vom 19. Okt. 1945, zur Haltung der US-Regierung zur Frage der Vertreibung : "Wir hatten in Potsdam nicht vor, in Fällen, wo es andere Mittel der Regelung gab, zu Umsiedlungen zu ermutigen oder uns darauf festzulegen". ([53] Seite 93, [65] Seite 134) Zitat des amerikanischen Präsidenten H. S. Truman vom 1. Jan. 1946: "In Potsdam sind wir vor vollendete Tatsachen gestellt und durch die Umstände gezwungen worden, einverstanden zu sein. Es war ein eigenmächtiger Gewaltakt". (ergänzt: ... der Tschechoslowakei sowie auch Polen) ([65] Seite 134)
"Präsident Benes trägt also die geschichtliche Verantwortung für die Entstehung des Vertreibungssyndroms, das dann nicht nur die Sudetendeutschen, sondern alle Deutschen östlich von Oder und Neiße befiel" (ergänzt: d.h. auch Ostpreußen, Pommern, das östliche Brandenburg und Schlesien). (wörtlich zitiert nach [62] Seite 94)
Und Edvard Benes setzte in seinen Gesprächen mit der sowjetischen Führung in Moskau bereits im Dezember 1943 alles daran, Stalin und die sowjetische Führung für seine Idee des Massentransfers der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung der Tschechoslowakei zu gewinnen. Präsident Benes war dabei jedes Mittel recht, um Stalin seine »Endlösung« des tschechischen Problems der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung der Tschechoslowakei zu verkaufen. Er ging dabei in seinen Kollaborationsangeboten und Zugeständnissen, die er dafür gegenüber Stalin und der sowjetischen Führung machte, wesentlich weiter als es die sowjetische Führung selbst beabsichtigte oder forderte. Und Edvard Benes legte damit selbst, mit der vertraglich fest fixierten Bindung an die Sowjetunion (Czechoslovak-Soviet Treaty of Friendship, Mutual Help and Cooperation after the War), die Grundlage bzw. den Beginn des späteren Satellitendaseins der Tschechoslowakei - als ein von 1948 bis 1989 kommunistisch dominierter Vasallen-Staat der Sowjetunion. ([64], Seite 79ff.) Der Preis der dafür zu zahlen war, daß die Hilfe der Sowjetunion es Präsident Edvard Benes ermöglichte seine »Endlösung« der Sudetendeutschen umzusetzen, war "die Übergabe der Tschechoslowakei an die Sowjetunion". Benes stürzte sich freiwillig in die Umarmung der Sowjetunion. [67] Und alle damaligen Tschechen und ihre Nachkommen haben über 50 Jahre lang den Preis dafür bezahlt - in Form einer Kommunistischen Herrschaft bzw. einer Kommunistischen Tschechoslowakei - eines unfreien Satelliten-Staates der Sowjetunion.
Zitat von Karel Lisicky, ein diplomatischer Mitarbeiter des Außenministeriums der tschechischen Exil-Regierung in London (1938-1945), danach Mitarbeiter im Diplomatischen Dienst der CSR, vom Feb. 1958: "Sie (die Sowjetunion) haben den »transfer« erlaubt und uns (und die Polen genauso) voll unterstützt in unserem Wunsch nach Vertreibung, wenn sie uns nicht sogar direkt zum »transfer« gebracht haben. Warum sollten sie diese Aktion nicht gemocht haben, die uns in der Konsequenz unwiderruflich und für immer, im Guten oder im Schlechten an sie und ihren Schutz gebunden hat. ([66] Seite 46)
Die Benes-Dekrete, insbesondere das Straffreiheitsdekret vom 8. Mai 1946, sind heute immer noch gültiger Bestandteil der Rechtsordnung in Tschechien und der Slowakei. [27], [28], [30], [31], [41] Das tschechische Abgeordnetenhaus verabschiedete im April 2002 einstimmig eine Erklärung, in dem es "auf die historische Situation nach dem Krieg verweist, die Wirksamkeit der Dekrete als »erloschen« charakterisierte und die sich aus ihnen ergebenden Rechts- und Eigentumsverhältnisse als »unanzweifelbar, unantastbar und unveränderlich« qualifizierte". [24], [29]
Internationale Rechtsexperten, die 2002 in einem Gutachten für das Europäische Parlament feststellten, das die Benes-Dekrete kein Hindernis für den Beitritt Tschechiens zur EU darstellen, sind jedoch allgemein und insbesondere das Dekret 115 betreffend zu einem - Zitat: eher »vernichtenden Urteil« gekommen. [31]
Zitate: "Ein solches Gesetz stellt - bei Zugrundelegung der Normen von Artikel 16 EUV - einen offenen Verstoß gegen die Grundsätze der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Pflicht des Staates dar, alle Personen auf seinem Hoheitsgebiet vor Gewalt zu schützen". [33] "Aus Sicht der modernen Normen des humanitären Rechts sind diese Gesetze und ihre Anwendung streng zu kritisieren. Die bloße Existenz eines solchen Gesetzes im Rechtsbestand zeugt von der gleichen Zögerlichkeit bei der Bewältigung der Vergangenheit wie bestimmte Aspekte des Restitutionsrechts der Neunzigerjahre. [...] Die Dekrete, die eine Verantwortung für Verbrechen ausschließen, die von Tschechoslowaken nach dem Krieg »als Vergeltung gegen Deutsche« verübt wurden, sind bedauerlich". ([27] Seite: 26, 45, 50, 73) "Die offene Sudetenfrage war wohl der wichtigste Grund, warum Tschechien im Frühjahr 2003 bei der Aufnahme von zehn neuen Mitgliedern der Europäischen Union das mit Abstand schlechteste Ergebnis aller Bewerber zu verzeichnen hatte". [52] Siehe hierzu des weiteren auch: [30], [31], [36], [37], [39], [33], [34], [35], [58]
Zum realen Stand der "angeblich" »erloschenen« Wirksamkeit der Dekrete sowie zu der sogenannten »Lex Schwarzenberg« und »Lex Walderode« siehe: [41], [42], [43], [44], [45], [46], [47], [48], [49], [69]. Die Justiz in Tschechien fällt auch heute noch, z.B. im Zusammenhang mit Restitutionsleistungen, Urteile auf der Grundlage der Benes-Dekrete.
Odsun
»Odsun«. Was dieses Wort, das wie eine tschechische Wortneuschöpfung ist, im Leben der betroffenen Menschen ausgelöst hat. »Odsun« (= Abschub) - »Transfer« (= Überführung).
»Odsun« - "es gibt keine äquivalente Bezeichnung für das Schicksal der Deutschen in der Tschechoslowakei nach dem Kriegsende 1945. Der Begriff den die Tschechen dafür gewählt haben, ist auch nicht recht zu übersetzen - Abschub, Abschiebung, Ausweisung, Aussiedlung oder Transfer - entsprechen »Odsun« in Wirklichkeit nicht genug. Weder dies noch jenes trifft die Vorgänge von 1945/46. Tatsächlich: »Odsun« gehörte im Grunde nicht zum lebendigen Wortschatz der damaligen tschechischen Sprache und es wird seit den Ereignissen nach Kriegsende, für die man es beansprucht, eigentlich wie eine Neuschöpfung der tschechischen Sprache gebraucht". (wörtlich zitiert nach [17])
"Das Wort »odsun« mit dem die Vertreibung der Sudetendeutschen seit 1945 offiziell bezeichnet wird (Ergänzung: in der Tschechoslowakei), erschien in der Bedeutung von Abschiebung einer größeren Menschengruppe zum ersten Mal 1938 in einem tschechischen amtlichen Dokument. Vor dem Zweiten Weltkrieg scheint dieses Wort im juristischen Sinne von Abschiebung oder Abschub ansonsten kaum gebraucht worden zu sein. Präsident Benesch, der schon seit September 1938 an eine mindestens teilweise Vertreibung von Sudetendeutschen dachte, benutzte für den außenpolitischen Gebrauch den scheinbar emotionslosen Begriff »Transfer«, wie es auch die Alliierten taten, für den inneren Gebrauch hingegen das tschechische Wort »Säuberung«. Als im Sommer 1945 die tatsächliche, schon länger geplante ethnische Säuberung einsetzte, bot sich der der Verwaltungssprache entlehnte Begriff »odsun« an, um als neuer umfassender Begriff den unmenschlichen Vorgang der Vertreibung zu beschönigen und ihm letztlich eine Scheinlegitimität zu verschaffen. Trotz dieser semantischen Verkleidung ist »Odsun Nemcu« - die Abschiebung der Deutschen - seitdem zu einem Schlüsselwort geworden, das in das Wörterbuch der Unmenschlichkeit des 20. Jahrhunderts gehört". (wörtlich zitiert nach [23])
Kommunique der konstituierenden Sitzung der Deutsch-tschechoslowakischen Historikerkommission vom 16. Juni 1990 zu den Begriffen "Vertreibung" und "odsun". Die bilaterale Arbeitsgruppe charakterisiert einvernehmlich den erzwungenen Exodus der Deutschen aus der Tschechoslowakei mit dem Begriffspaar »Vertreibung und Aussiedlung« (tschech.: vyhnani a vystehovani) anstelle der Bezeichnung "odsun" (Abschub). [50]
Bereits sprachlich versuchten mindestens seit 1945 tschechische Verfasser unter Nutzung der Bezeichnung »Transfer« über den Ausdruck »Odsun« (=Abschub) den Blick auf die Tatsachen zu verstellen; die zutreffende Bezeichnung »Vyhnani« (=Vertreibung) wurde vorsorglich umgangen bzw. mit anderen Begriffsinhalten, als der zwangsweisen, amtlichen Verbringung heimatberechtigter Privatpersonen in andere Gebiete aufgefüllt. (wörtlich zitiert nach [52], Seite 574)
Ablauf der Vertreibung 1945-1946 (Odsun)
Zur Durchführung der organisierten - Vertreibung - (Odsun) der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung der Tschechoslowakei richteten die Tschechen im Spätherbst 1945 in den verschiedenen Gerichtsbezirken tschechische Aussiedlungs-Internierungs-Lager als Sammel- und Quarantänelager ein. Insgesamt 107 Lager, davon 75 allein in Böhmen. In diesen Lagern wurden die Vertriebenentransporte zusammengestellt, wobei ein einzelner Transport ca. 1.200 Personen umfasste. Am 25. Jan 1946 traf der erste Sudetendeutsche Vertriebenentransport aus Budweis in Bayern (damals US-Besatzungszone) ein. [66], [2]
In diesen tschechischen Internierungslagern herrschte meist, wie auch schon vor Beginn der systematisierten Vertreibung, Willkür. Wegen katastrophalen hygienischen Verhältnissen und mangelnder, schlechter Verpflegung starben Tausende an Seuchen, aber auch durch die Brutalität und Schikanen der tschechischen Lagerführung. Die Auszuweisenden wurden in den Lagern von Tschechen ausgeplündert und mißhandelt , so dass häufig das erlaubte Mindestgepäck von 30-50 kg nicht erreicht wurde. Auch die von den Behörden "offiziell" eigentlich gestattete Mitnahme von Nahrungsmitteln für drei bis fünf Tage wurde in der Praxis von den lokal zuständigen tschechischen Partisanen örtlich sehr unterschiedlich gehandhabt und auch Lebensmittel wurden geplündert oder einfach weggenommen und die Menschen ohne jegliche Nahrungsmittel einfach in die Güterwagen verfrachtet. In manchen Fällen kamen die Vertriebenen ohne jegliche Habe an, nur mit dem was sie am Leib hatten, weil ihnen alles abgenommen wurde. So kamen die Vertriebenen in den Besatzungszonen der Alliierten mit wenigen Kleidungstücken und ohne die unentbehrlichen Haushaltsgegenstände an, die zu diesem Zeitpunkt im zerstörten Deutschland nicht zu beschaffen waren. Bargeld konnte in unterschiedlicher Höhe mitgenommen werden: manchmal 200, mal 500, mal 1.000 RM. [66], [17], [39]
Für die vorgesehene Enteignung durch den tschechischen Staat, mußte die Deutsch-Ethnische Bevölkerung vorher alles angeben, was sie besitzen und was im Haushalt ist. Grundbesitz, Wert des Hauses, Art und Anzahl der Tiere, Art und Wert der Möbel, der gesamte Hausrat wie Geschirr, Besteck, Bettwäsche, Kleidung, Schmuck, Werkzeug ....und ...und ...und ... mußte angegeben werden. All dies ging in tschechischen Staatsbesitz über ........ Sie wurden entschädigungslos enteignet.
Viele die in Grenznähe zu Deutschland Bayern oder Österreich lebten, haben versucht wenigsten das Wichtigste ihrer Habe vor der Enteignung zu retten. Sie haben Nachts auf stundenlangen Fußmärschen durch die Wälder Kleidung, Schuhe, Zudeckbetten, Bettwäsche, Geschirr, Besteck, Uhren, Werkzeug und sogar Maschinen "aus Böhmen rausgetragen". Sie haben Teile ihre Habe an Lagerstellen verteilt, z.B. manche Deutsch-Böhmen aus dem Böhmerwald in Dörfern auf der deutschen, bayerischen Seite (damals US-Besatzungszone). Manche davon wurde dabei von tschechischen Grenzposten erschossen oder verhaftet und landeten bei der Rettung ihrer eigenen Habe wegen Diebstahls von tschechischem Staatseigentum im Gefängnis oder wurden zur Zwangsarbeit ins Landesinnere verschleppt. Andere haben Teile ihres lebensnotwendigen Hausrats auf ihren Grundstücken vergraben - in der Hoffnung, dass sie doch - irgendwann eines Tages - in ihre Heimat zurück können ...
Bei den wilden Vertreibungen des Jahres 1945 mußten die Menschen oft sofort oder innerhalb einer Stunde ihr Haus verlassen und wurden, nur mit dem was sie am Leib trugen, wie Vieh von den Tschechen über die Grenzen getrieben. Im Rahmen der organisierteren Vertreibung des Jahres 1946 wurden die Menschen vorher in Lager interniert und haben meist einen Tag vorher von den örtlichen Narodni vybor (Nationalausschuss) erfahren, wann sie für den Abtransport ins Internierungslager fertig gepackt sein müssen und auch wie sie ihr Haus zu verlassen haben.
Personen, welche für den Abtransport bestimmt sind, haben ihre Wohnung in vollster Ordnung zu verlassen.Wird bei Kontrolle festgestellt, daß dies nicht beachtet wurde, wird die betreffende Person nicht
Gepäck wird für eine Person zugelassen:
1 Gepäckstück von 60 kg und Handgepäck von höchstens 10 kg.
Die übrigen Sachen sind in der Wohnung an Ort und Stelle zu lassen, z.b. Vorhänge, Teppiche, Tischlampen,
Wandspiegel, Waschschüsseln, Teile der Einrichtung, Tischdecken, 2 Handtücher,
in Betten Matratzen, Bettlaken und mindestens je ein Kopfkissen und Zudeckbett,
alles frisch bezogen. Das Gepäck darf nicht in Teppiche oder Überzüge gepackt werden.
in den Transport aufgenommen, sondern ins Inland auf Arbeit geschickt.
Okresni spravni komise, Kraslice
Anordnung des Bezirksverwaltungskommission von Graslitz (Kraslice) 1946, für die zu vertreibende Deutsch-Ethnische Bevölkerung der Tschechoslowakei. [17], [56]
Ihren Familienmitgliedern, welche für den Abtransport bestimmt sind, auf der Sammelstelle in Ihrer Gemeinde einzufinden. Sie und jedes Familienmitglied hat mitzunehmen: | ||
2 Decken, 4 Wäschegarnituren, 2 gute Arbeitsanzüge, 2 Paar gute Arbeitsschuhe, einen guten Arbeitsmantel (Winterrock), Esschüssel, Esstopf- und Essbesteck, 2 Handtücher und Seife, Nähbedarf (Nadel und Zwirn), Lebensmittelkarten und die amtlichen Personalpapiere, etwas Lebensmittel, alles zusam- men in einem Gesamtgewicht von 50 kg pro Person. Weiteres können Sie pro Kopf _ _ _ _ RM mitnehmen. |
||
Weiteres haben Sie dreifach ein genaues Verzeichnis Ihrer Wohnungseinrichtung, welche nach Ihrem Abgang in der Wohnung verbleibt, aufzustellen. Eine Durchschrift dieses Verzeichnisses übergeben Sie einem tschechischen Volkszugehörigen, der im Hause oder in der Nachbarschaft wohnt und der auch für alle im Verzeichnis angeführten Gegenstände verantwortlich sein wird, im Verzeichnis ist gleichzeitig der genaue Name und der Wohnort dieses tschechischen Volkszugehörigen anzuführen, dem dieses Verzeichnis übergeben worden ist. Diese Gegenstände verbleiben in Ihrer Wohnung bis zur Entscheidung des MNV. Die übrigen zwei Durchschläge bringen Sie mit.
Nachdrücklich werden Sie aufmerksam gemacht, daß aus Ihrem Besitz nichts verkauft, verschenkt, verborgt oder aufgewendet werden darf. |
Ausweisungsbescheid aus dem Politischen Bezirk Prachatitz 1946, für die zu vertreibende Deutsch-Ethnische Bevölkerung der Tschechoslowakei. [56], [57]
Die Menschen mußten ihr Haus mit ihrer dort verbliebenen Habe verlassen, absperren und den Schlüssel abgeben. Nach einem letzten Blick zurück, sind sie dann meist mit einem Bauernfuhrwerk in tschechische Internierungslager gebracht worden oder mußten zu Fuß dorthin laufen. Das Gelände dieser Lager war eingezäunt und von Tschechen bewacht. Bei der Ankunft mußte jeder seine persönliche Habe vorzeigen und sogenannte tschechische "Partisanen" oder Mitglieder der lokalen tschechischen Nationalkommitees haben alles durchsucht und die Menschen ausgeplündert und meist auch mißhandelt. Sie haben brutal und willkürlich entschieden, das jemand diesen oder jenen Gegenstand nicht mitnehmen kann. Die Gegenstände wurden den Menschen einfach weggenommen. Wenn es nicht schnell genug ging, daß jemand seine Sachen wieder einpackte, dann ist ihm manchmal auch alles weggenommen worden oder mutwillig und brutal zerstört worden. Geld, Sparbücher, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände mussten extra abgegeben werden.
Meist mußten die Menschen einige Tage in diesen tschechischen Aussiedlungslagern bleiben, bis sie dann von den Tschechen auf einen Transportzug verladen wurden. Diese waren offene oder geschlossene "Eisenbahngüterwaggons" (Viehtransportwagen). Pro Güterwaggon wurden ca. 30 - 40 Personen und das willkürlich erlaubte Gewicht an durchsuchtem und verbliebenem Gepäck verladen. Es gab keine Sitze oder Bänke in diesen Gütertransportwagen. Jeder hat während der Fahrt auf seinen eigenen Sachen gelegen. Beheizte Güterwaggons gab es nur selten, selbst in den Wintermonaten. Oft wurden die Menschen auch ohne jegliche Nahrungsmittel in die Züge verfrachtet, da auch Lebensmittel von den Tschechen regelmäßig geplündert wurden. Ein Zug bestand durchschnittlich aus 40 Waggons, in denen im Schnitt ca. 1.200 entrechtete, entschädigungslos enteignete, ausgeplünderte Deutsch-Ethnische Bürger der Tschechoslowakei vertrieben und abtransportiert wurden.
Die Zugfahrten aus dem tschechischen Internierungslager gingen meist über mehrere Stationen, z.B. im Böhmerwaldgebiet oft über Strakonitz, Pilsen, Taus bis ins Grenzdurchgangslager Furth im Wald (Bayern, damals US-Besatzungszone). Viele haben hinter Taus, als der Zug über die tschechische Grenze fuhr, ihre weißen Armbinden mit dem »N« aus dem Zug geworfen. Die Zugfahrten dauerten meist 2 bis mehrere Tage, oft auch länger, bis die sogenannten tschechischen Übergabestationen oder die deutschen Grenzdurchgangslager in den jeweiligen Besatzungszone erreicht wurden.
Im Grenzdurchgangslager Furth im Wald wurden zum damaligen Zeitpunkt täglich vier Züge mit 4.800 Personen aus dem Sudetenland abgefertigt. Frauen, Kinder, Junge, Ältere, Greise, Männer, Gesunde, Kranke - enteignet und mit wenig verbliebener persönlicher Habe - die aus ihrer jahrzehntelangen Heimat vertrieben wurden und als Deutsche in Deutschland vor dem Nichts standen.
Für viele die z.B. aus der »Böhmerwaldregion« stammten, war es wohl eine besondere Ironie des Schicksals gewesen, daß sie und ihre Familien - nach einer meist über 2 Tage dauernden Zugfahrt im Kreis, wenn man sich dies auf der Landkarte ansieht - fast nur einen Steinwurf weit entfernt von ihrer Heimat wieder angekommen sind. "Nur auf der anderen Seite einer Grenze, die für die nächsten 50 Jahre ein »Eiserner Vorhang« war".
Die deutschen Grenzdurchgangslager in der US-Besatzungszone, z.B. Grenzdurchgangslager Furth im Wald (Bayern), bestanden aus dem Bahngelände, Baracken und/oder Zelten. Dort mußten die vertriebenen Menschen (Sudetendeutschen) mit ihrem verbliebenen Gepäck aus den Güterwaggons aussteigen. Dann startete die sogenannte Entlausungsaktion, sie wurden am ganzen Körper mit einem Entlausungspulver besprüht. Sie erhielten ein warmes Essen - meist das erste in zwei oder mehr Tagen. Dann erfolgte die Registrierung der Vertriebenen. Anschließend die Ärztliche Untersuchung. In diesen Grenzdurchgangslagern wurde ihnen dann der weitere Aufenthaltsort zugeteilt. Meist wurden die Vertriebenen auf die ländlichen Gegenden und Gebiete in Bayern verteilt, da die größeren Städte durch den Krieg zerstört waren. Sie mußten wieder in Waggons einsteigen, meist begleitet von Krankenschwestern, einem Arzt sowie einem Transportleiter und die Zugfahrt ging weiter. Zum Beispiel vom Grenzdurchgangslager Furth im Wald nach Plattling, wo der Zug geteilt wurde; Teile der Züge fuhren dann weiter, entweder nach Hessen, Baden-Württemberg oder zu Orten in Bayern, damals häufig in Niederbayern oder Oberpfalz.
Am Ende der erneuten Zugfahrt in der US-Besatzungszone mußten die Vertriebenen Menschen mit ihrem Gepäck aussteigen. In der US-Besatzungszone regelte der sogenannte »Flüchtlings-Obmann«, der für den jeweiligen Bestimmungsort der vertriebenen Sudetendeutschen zuständig war, vor Ort dann die weitere Verteilung der Menschen. Meist in weitere Lager oder auch zwangsrequirierte und beschlagnahmte Unterkünfte der einheimischen Bevölkerung, wobei das Spektrum im kriegszerstörten Deutschland hier reichte von: Zimmer in der Wohnung von Fremden, Scheunen, Schuppen, Dachböden, Keller, Gartenhäuser, Notunterkünfte in Schulen, Fabrikhallen, Kirchen, Massenquartiere in Turnhallen, Gasthäusern, alten Wehrmachtskasernen, Bunkern und auch ehemaligen KZ-Baracken ....
Die »Sudetendeutschen« waren angekommen. Die »Sudetendeutschen« - deren Vorfahren rund 700 Jahre in Böhmen, Mähren und Österreich-Schlesien gelebt hatten, die Länder der Böhmischen Krone mitaufgebaut, kultiviert, zu Wohlstand und Blüte gebracht hatten, die 392 Jahre zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie gehört hatten, 20 Jahre zur Tschechoslowakei, 7 Jahre zum Deutschen Reich und nochmals ein 1/2 Jahr zur Tschechoslowakei - die sie als Deutsch-Ethnische Bevölkerung der Tschechoslowakei brutal und entrechtet vertrieben hatte - waren angekommen. Sie waren »Deutsche in Deutschland«. Aber gleichzeitig »Fremde in der Fremde«. Sie standen in Deutschland vor dem Nichts.
Durch die Vertreibung 1945/46 aus der jahrhundertelangen Heimat ihrer Familien wurde die Menschen der Gemeinschaft des Dorfes, der Gemeinden in denen sie nach alter Ordnung lebten und schafften, beraubt. Gewachsene Bindungen der Familie, der Nachbarschaft und des Dorfes, der Stadt wurden zerstört. Die Menschen wurden aus ihrem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld herausgerissen, materiell entschädigungslos total enteignet, mit aller Brutalität und Grausamkeit von den Tschechen vertrieben.
Nach dem Völkerrecht ist die Vertreibung der »Deutsch-Böhmen« - »Sudetendeutschen« durch die Tschechen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Details siehe hier
Vertreibungstransporte aus der Tschechoslowakei in die Besatzungszonen
Die Gesamtzahl der vertriebenen Deutsch-Ethnischen Bevölkerung beträgt - 2.909.400 Menschen. Dies umfasst sowohl die aus der Tschechoslowakei mit brutalen wilden Vertreibungen, als auch der sogenannten organisierten Vertreibung (Odsun) vertriebenen Menschen, die genauso inhuman war. ([66] Seite 128).
Die tschechischen Vertreibungstransporte im Rahmen der sogenannten tschechischen organisierten Vertreibung im Jahre 1946 gingen überwiegend in die US-Besatzungszone und in die Sowjet-Besatzungszone.
Amerikanische-Besatzungszone
Im Rahmen der »organisierten Vertreibung« erfolgten folgende Vertreibungstransporte in die US-Besatzungszone:
- Vom 25. Jan. 1946 bis Ende April 1946: täglich 4 Züge mit ca. 1.200 Menschen pro Zug
- Von Mai 1946 bis Mitte Juli 1946: täglich 6 Züge mit ca. 1.200 Menschen pro Zug
- Von Mittel Juli 1946 bis 3. Nov. 1946: täglich 4 Züge mit ca. 1.200 Menschen pro Zug
- Vom 3. Nov. 1946 bis Ende Nov. 1946: täglich 3 Züge mit ca. 1.200 Menschen pro Zug
Während der Hochphase von tschechischen Vertreibungstransporten in die US-Besatzungszone, im Mai und Juni 1946, kamen ungefähr 130.000 Menschen pro Monat an. Nach dem alle Möglichkeiten der Unterbringung in der US-Besatzungszone vollkommen erschöpft waren, lehnte die amerikanische Militärregierung Ende November 1946 die Annahme von weiteren Transporten aus der Tschechoslowakei ab.
Nach Angaben der Bayerischen Staatskommission für Flüchtlinge, kamen 1946 in der US-Besatzungszone an:
Anzahl Züge |
Zahl vertriebener Menschen (Deutsch-Böhmen, sogn. Sudetendeutsche) |
Aufnahmeland |
1.111 | 1.183.370 Menschen | US-Besatzungszone insgesamt |
661 | 690.879 Menschen | Bayern |
450 | 492.491 Menschen | Hessen und Baden-Württemberg |
Einschließlich all derer, die in sogenannten allgemeinen Transporten, speziellen Transporten, (z.B. ANTIFA-Transporte), mit Individual-Permit oder schwarz über die Grenze (illegale Grenzgänger) kamen, betrug die Anzahl Vertriebener »Sudetendeutscher« die in den bayerischen Grenzdurchgangslagern registriert wurden:
Grenzdurchgangslager in Bayern |
Zahl vertriebener Menschen (Deutsch-Böhmen, sogn. Sudetendeutsche) |
Furth im Wald | 651.648 Menschen |
Wiesau | ca. 587.000 Menschen |
Hof-Moschendorf | |
Piding | |
Summe | 1.238.648 Menschen |
Hierzu kommen noch:
- ca. 118.574 vertriebene Sudetendeutschen die von den Tschechen nach Österreich vertrieben wurden und die von dort aus bis ca. 31. März 1947 gleichfalls in der US-Besatzungszone aufgenommen wurden
- Tausende vertriebener Sudetendeutscher Menschen, die 1945 in die Sowjet-Besatzungszone vertrieben wurden und die sich von dort aus in die US-Besatzungszone durchschlugen um den Russen zu entkommen
- Tausende Familien und Einzelpersonen die seit Mai 1945 geflüchtet waren, um dem Terror der Tschechoslowakei zu entkommen (Laut Angaben des amerikanischen Botschafter in Prag aus dem Jahr 1947, sollen dies ungefähr 325.439 Sudetendeutsche Personen gewesen sein. [66] Seite 116 enthält jedoch auch den Hinweis, dass diese Zahlen durch weitere Quellen nicht verifiziert werden können. [66] Seite 127 wird angegeben, dass während der Phase der wilden Vertreibungen ungefähr 750.000 Sudetendeutsche in die Sowjet-Besatzungszonen in Deutschland und Österreich vertrieben wurden); (Laut [68] sollen von Anfang 1945 bis Januar 1946 ca. 734.000 Sudetendeutsche Menschen nach Bayern gelangt sein; jedoch wird hierfür keine Quelle angegeben)
Als die West-Alliierten im Nov. 1946 ihre Besatzungszonen für die Aufnahme weiterer Vertreibungstransporte aus der Tschechoslowakei sperrten, waren immer noch viele Sudetendeutschen in der CSR; laut tschechischen Angaben ungefähr 400.000 Deutsch-Ethnische Personen. Beispielsweise Männer, die in der CSR zu Zwangsarbeit verpflichtet und interniert wurden und die nicht mit ihren Familien ausreisen durften. Oder Frauen und Kinder in der CSR, deren Männer und Väter aus der Kriegsgefangenschaft entlassen wurden, die jedoch nicht in die CSR durften/konnten, sondern in West-Deutschland bleiben mussten.
Nach Angaben des Bayerischen Roten Kreuzes von 1948, berichteten z.B. alleine von den 340.000 Sudetendeutschen die nach Hessen kamen, dass ca. 6.000 ihrer Familienmitglieder gewaltsam in der CSR zurückgehalten wurden.
Um diese Familien zusammenzuführen, erlaubte Mitte 1947 die US-Militärregierung, pro Woche die Einreise von 50 Sudetendeutschen Personen in die US-Besatzungszone. In 1947/48 erhielten so insgesamt 5.125 Menschen die Erlaubnis zur Einreise in die amerikanische Zone. Darüber hinaus versuchten Hunderte schwarz über die Grenze zu ihren Familien in die US-Besatzungszone zu kommen, im Grenzdurchgangslager Furth im Wald wurden z.B. für das 1947 ca. 1.453 geflüchtete Sudetendeutschen registriert.
Nachdem im Februar 1948 die Kommunisten die Regierung der Tschechsolowakei übernahmen, kam es zu weiteren (wilden) Vertreibungen durch die Tschechen, ohne vorherige Abstimmung mit der Amerikanischen Militärregierung. Bewaffnete tschechische Soldaten brachten Tausende von Sudetendeutschen in Lastwagen zu den Grenzbezirken und zwangen sie mit Waffengewalt, in Gruppen von 50 Personen, als illegale Grenzgänger über die Grenze nach Bayern. Durch diese Aktionen vertrieben die Tschechen 1948 weitere ca. 24.009 Sudetendeutsche in die US-Besatzungszone.
In den Jahren 1947/48 kamen insgesamt weitere ca. 30.587 vertriebene Sudetendeutsche in die US-Besatzungszone.
Da sich immer noch Zehntausende von Familienmitglieder vertriebener Sudetendeutscher, die bereits in der US-Besatzungszone waren, in der Tschechoslowakei befanden, bat im Jahr 1949 die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Allied High Commission im Zuge der Familienzusammenführung weitere Sudetendeutsche einreisen zu lassen. Nach Verhandlungen der amerikanischen Militärregierung mit Prag, wurden vom 17. März 1950 bis 28. April 1951, mit 49 Transporten weitere 16.832 Sudetendeutsche in die US-Besatzungszone transferiert. Diese Vertreibungstransporte erfolgten mit normalen Eisenbahnwaggons und die vertriebenen Menschen durften, mit Ausnahme von Geld, Schmuck etc., ihre ganze bewegliche Habe mitnehmen.
Sowjet-Besatzungszone
Am 10. Juni 1946 starteten die tschechischen organisierten Vertreibungstransporte in die Sowjet-Besatzungszone (Deutschland). Diese Vertreibungen fanden in unverminderter Stärke bis 18. Oktober 1946 statt, jedoch gibt es keinerlei zuverlässige Statistiken diesbezüglich.
Während dieser Zeitperiode erfolgten diese Vertreibungstransporte in die Sowjet-Besatzungszone:
- Zwischen 10. Juni bis 22. Juni 1946: 2 Züge täglich
- Vom 22. Juni 1946 bis 30. Juni 1946: 3 Züge täglich
- Vom 30. Juni 1946 bis 18. Oktober 1946: 6 Züge täglich
Verallgemeinert gesprochen, wurden diese Transporte in die Sowjet-Besatzungszone unter ähnlichen Bedingungen vorbereitet und durchgeführt, wie die in die US-Besatzungszone, aber es gibt zahlreiche Berichte die dokumentieren, dass die Sowjetische Militärregierung nichts tat, dafür zu sorgen, daß die Vertriebenen wenigstens das "allernotwendigste" an Gepäck mitnehmen konnten. Die ineffektive und insuffiziente Organisation dieser Transporte führte oft dazu, daß die Züge "ziellos" von da nach dort hin- und hergeschickt wurden, keine Vorbereitungen für die weitere Verteilung der Vertriebenen existierten u.a.. Die Vertriebenen wurden hier zuerst in Quarantänelager interniert und erst nach Wochen in verschiedenste Orte verteilt.
Nach tschechischen Angaben wurden bis Ende Oktober 1946 ungefähr ca. 750.000 Sudetendeutsche Menschen in die Sowjet-Besatzungszone verbracht. Jedoch selbst nach dem - offiziellen Ende - der organisierten Vertreibungen akzeptierten die Sowjet-Besatzungsmächte weitere Transporte.
Quelle aller oben genannter Zahlen: ([66] Seite 116 ff.)
Vertreibungstransporte aus den einzelnen Politischen Bezirken und Gerichtsbezirken
Aufnahmeländer der Vertriebenen Sudetendeutschen
Von den überlebenden Vertriebenen lebten 1950 über 1,9 Millionen in der US-Besatzungszone: über 1 Million in Bayern, ca. 400.000 in Hessen; über 320.000 in Baden-Württemberg, in der Sowjet-Besatzungszone lebten über 700.000 sowie weiterhin ca. 8.000 in Berlin und ca. 140.000 in Österreich. Ungefähr 250.000 konnten oder mußten in ihrer bisherigen Heimat bleiben, u.a. da die Tschechoslowakei nicht auf diese Fachkräfte verzichten wollte. Sie wurden gleichfalls entschädigungslos enteignet, verloren sämtliche Bürgerrechte inkl. ihrer Staatszugehörigkeit, wurden innerhalb des Landes umgesiedelt und sollten zwangsweise assimiliert und tschechisiert werden (ungefähr zwei Drittel von ihnen verließen in späteren Jahren als Spätaussiedler das Land). Etwa 40.000 wurden in die Sowjetunion verschleppt. [16] Weitere Zahlenangaben siehe Karte.
Innerhalb Deutschlands war von Anfang an Bayern (damals US-Besatzungszone) das Hauptaufnahmeland für die vertriebenen »Sudetendeutschen«. Die über 3,0 Mio. vertriebenen »Sudetendeutschen« kamen mit den Millionen anderen Flüchtlingen bzw. Vertriebenen (ca. 9,0 Mio. Deutsche, die von den Polen und Russen aus den jahrhundertealten Gebieten Deutschlands - Ostpreußen, Pommern, das östliche Brandenburg und Schlesien - brutals vertrieben wurden) in ein zerstörtes Deutschland, geteilt in vier Besatzungszonen und ohne Zentralregierung. Bayern hatte im Jahre 1939 beispielsweise ca. 7 Millionen Einwohner, die Einwohnerzahl war bis Ende 1948 auf 9.340.000 gestiegen (+ 25%). Heute ist es fast unbegreiflich, wie Bayern oder die anderen Aufnahmeländer diesen unglaublichen Menschenzustrom bewältigen konnten. Da nach den Kriegszerstörungen und dem Zusammenbruch die gemeindlichen, administrativen Verwaltungen und die Infrastruktur erst wieder aufgebaut werden mußten.
Die angekommenen Vertriebenen lernten die verschiedensten Lagerarten kennen - Grenzdurchgangslager, Grenzauffanglager, Regierungs- und Regierungsdurchgangslager, Landratslager, Kreislager, Massenlager, Wohnlager, Wohnsiedlungen - bis hin zu Privatunterkünfte in Häusern und Wohnungen von Einheimischen wo Wohnraum zwangsbeschlagnahmt wurde. Für diese Lager oder Massenquartiere im kriegszerstörten Deutschland wurden alle möglichen Arten von Räumlichkeiten benutzt, das Spektrum reichte hier von: Notunterkünfte in Schulen, Fabrikhallen, Scheunen, Kirchen, Massenquartiere in Turnhallen, Gasthäusern, Schlösser, Burgen, alte Wehrmachtskasernen, Bunkern und auch ehemaligen KZ-Baracken. Die Lebensbedingungen in diesen Lagern und Massenunterkünften waren in vielen Fällen unvorstellbar und unzumutbar.
Viele der vertriebenen Sudetendeutschen, wie auch der sonstigen Vertriebenen, mußten nach 1945/46 jahrelang in Lagern leben, da es im kriegszerstörten Deutschland keine Alternativen gab. Es fehlten zwischen 2,5 und 5,8 Millionen Wohnungen und die Wohnungsnot war unvorstellbar. Die "Wohnraumbeschaffung" in der US-Besatzungszone stand in den ersten Nachkriegsjahren unter Aufsicht der US-Militärregierung. Wohnraum der einheimischen Bevölkerung wurde beschlagnahmt, Vertriebene wurden als Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen.
"So gab es in Bayern am 1. Januar 1949 noch über 500 Lager der Flüchtlingsverwaltung mit 96.000 Insassen. Nach zwei Jahren waren es 200 Lager weniger, nämlich über 300, mit 68.000 Insassen". Viele Vertriebene mußten jahrelang in den Massenunterkünften leben. Erst in den 1960er Jahren nahm für die meisten Vertriebenen die peinvolle und fürchterliche Lagerzeit ein Ende. Das letzte Lager wurde jedoch erst 1963 aufgelöst. Von 1945 bis 1950 wurde durch außerordentliche Bauaktivitäten im Wohnungsbau der Bestand an Wohngebäuden erhöht. "Aber auch noch 1960 bestand in der Wohnungsbelegung ein Unterschied zwischen Vertriebenen und Einheimischen: Die Wohnungen der Vertriebenen waren im Durchschnitt dichter belegt". Durch diese Initiativen im Wohnungsbau entstanden in Bayern einige geschlossene, rein Sudetendeutsche Siedelungen, wie z.B. Neugablonz (Kaufbeuren), Bubenreuth oder ganze Flüchtlingsstädte wie, z.B. Geretsried, Neutraubling, Traunreut oder Waldkraiburg.
[70], [71]
Das andere Hauptproblem der Vertriebenen war die Arbeitsbeschaffung. Wie bei der Wohnungsbeschaffung kümmerten sich viele Vertriebene selbst darum. Sie nahmen überwiegend berufsfremde Tätigkeiten auf, wie Hilfsarbeiten, Heimarbeit und andere schlechtbezahlte Beschäftigungen, um wieder zu arbeiten. Die Berufstätigkeit der vertriebenen Sudetendeutschen, war gegenüber einst oft mit einem sozialen Abstieg verbunden, doch alles war besser als arbeitslos zu sein. Im Juni 1948, zur Zeit der Währungsreform, gab es unter den Vertriebenen in Bayern 590.000 Erwerbstätige und lediglich 51.500 Arbeitslose. Durch die Währungsreform stieg jedoch die Arbeitslosigkeit der Vertriebenen stark an, die Zahl der Arbeitslosen betrug 200.000, da viele Betriebe zugrunde gingen. Mit dem Wirtschaftsaufschwung zu Beginn der 50er Jahre verbesserte sich die Arbeitssituation der vertriebenen Sudetendeutschen. Sie setzten ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ein. Viele errichteten Betriebe, sammelten Fachleute und Facharbeiter und fingen aus eigener Kraft an zu arbeiten. Beispiele dieser Vertriebenenindustrien sind z.B. der Musikinstrumentenbau in Bubenreuth oder die Gablonzer Schmuckwarenindustrie in Neugablonz (Kaufbeuren), u.a. Die vertriebenen Sudetendeutschen hatten einen wesentlichen Anteil am Wandel Bayerns vom Agrar- zum Industrieland und legten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Grundstein für das bayerische Wirtschaftswunder nach dem Krieg.
[70], [71]
Die Sudetendeutschen - der vierte Stamm Bayerns
Historisch gesehen hat Bayern 3 Stämme (Bayern, Franken, Schwaben) und seit Ende des 2.WK einen weiteren - den "Vierten Stamm" Bayerns. Eine vierte ethnische Gruppe, die sogenannten »Sudetendeutschen«, die den größten Teil der nach 1945 vertriebenen Menschen ausmachen, die in Bayern eine neue Heimat gefunden haben, ist zu den anderen drei Stämmen hinzugekommen. Der heutige Freistaat Bayern nahm 1945/46 insgesamt über 1,0 Million vertriebener »Deutsch-Böhmen« - »Sudetendeutsche« auf. Er bot ihnen Schutz, eine neue Heimat und übernahm die Schirmherrschaft über sie.
Die Bayerische Staatsregierung betrachtet die Sudetendeutsche Volksgruppe als einen Stamm unter den Volkstämmen Bayerns, heißt es in der Verleihungsurkunde vom 5. November 1962.
Vertreibungsverluste der Sudetendeutschen
Nach Angaben des " Deutschen Statistischen Bundesamt" von 1958, betrug die Zahl der Todesopfer während der Zeit der Vertreibung der Sudetendeutschen ca. 250.000 Tote. [66]
.... Hierzu herrschen auch 60 Jahre nach der Vertreibung der Sudetendeutschen unterschiedliche Meinungen und die kontroversesten Diskussionen. Sowohl unter den betroffenen Parteien als auch wissenschaftlichen Historikern. Insbesondere die politische Wende in Mittel- und Osteuropa nach 1989/90 brachte die Diskussion um die Vertreibung der Sudetendeutschen wieder in die Aktualität. Hinsichtlich ihrer Vertreibungsverluste unter anderem als vorbeugendes Mittel Tschechiens zur politischen Abwehr wirtschaftlicher Wiedergutmachungsansprüche.
Möge der interessierte Leser dieser Webseite sich sein eigenes Urteil bilden. Die relevanten Publikationen hier zu:
[55], [72], [73], [74], [75], [76], [52], [19], [20]
Wert des 1945 enteigneten Sudetendeutschen Volksvermögen
Siehe hierzu:
- Übersicht über das Volksvermögen der Deutschen in der Tschechoslowakei
http://www.wintersonnenwende.com/scriptorium/deutsch/archiv/weissbuch/dasd92.html - Ein materieller Wert in Billionenhöhe. Historie => Vertreibung 1945/46 http://www.sudeten.de/bas/index_a.htm
Vertreibung der Sudetendeutschen - Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Völkermord
Zitat: "Ohne Zweifel war die Vertreibung der Deutschen in den Jahren 1945-48 ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gemessen an denselben völkerrechtlichen Prinzipien, die zur Verurteilung der nationalsozialistischen Politiker in Nürnberg führten. Sie stellte auch eine Form der "ethnischen Säuberung" dar."
(Prof. Dr. jur., Dr. phil. Alfred M. de Zayas (1995): Gastprofessor für Völkerrecht, Depaul-University, Chicago. Rechtsanwalt in New York und Florida (USA). Völkerrechtler im Zentrum für Menschenrechte der Vereinten Nationen, ehemaliger Sekretär UNO-Menschenrechtsausschusses, ehemaliger Chef der Petitionsabteilung im Büro des Hochkommissars für Menschenrechte. [62] Seite 95)
Zitat: "Da das Völkerrecht universale Geltung hat, stellten die Vertreibungsaktionen gegen die Deutschen, gemessen an denselben Prinzipien, ebenfalls Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Kriegsverbrechen waren sie vor allem in den Oder-Neiße-Provinzen, denn die Vertreibungen fingen schon vor der deutschen Kapitulation an, d.h. noch während des Krieges. Darüber hinaus waren sie auch, ob während oder nach dem Krieg, Verbrechen gegen die Menschlichkeit."
(Prof. Dr. jur., Dr. phil. Alfred M. de Zayas (1995): Gastprofessor für Völkerrecht, Depaul-University, Chicago. Rechtsanwalt in New York und Florida (USA). Völkerrechtler im Zentrum für Menschenrechte der Vereinten Nationen, ehemaliger Sekretär UNO-Menschenrechtsausschusses, ehemaliger Chef der Petitionsabteilung im Büro des Hochkommissars für Menschenrechte. [63] Seite 333)
Zitat: "Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der angestammten Heimat von 1945 bis 1947 und die fremdbestimmte Aussiedlung nach dem 2. Weltkrieg widersprach nicht nur der Atlantikcharta und dann in der Charta der Vereinten Nationen verheißenen Selbstbestimmung, sondern die Vertreibung der Sudetendeutschen ist Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährbar sind."
(Völkerrechtsexperte Prof. Felix Ermacora (1992), Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission, Chefdelegierter Österreichs vor der UNO-Menschenrechtskommission, einer der weltweit bekanntesten Völkerrechtsexperten. In seinem Rechtsgutachten zur Sudetendeutschen Frage, 1992. [56], Seite 312)
Deutsch-Ethnische Bevölkerung in der Tschechoslowakei nach 1946
Die Tschechoslowakei hatte: im Jahre 1921 insgesamt 9,82 Mio. Einwohner, davon waren 2,97 Mio. Menschen (30,3 %) Deutsch-Ethnisch; [z1], [z2], [z6], laut [24] waren es 3,12 Mio. (22,9%) Deutsch-Ethnische Bürger. Im Jahre 1930 insgesamt 10,67 Mio. Einwohner, davon waren 3,15 Mio. (29,5 %) Deutsch-Ethnische Bürger. [z1], [z2], [z6]
Laut den Angaben der Volkszählung von 1950 gab es zu diesem Zeitpunkt in der Tschechoslowakei noch ca. 165.100 Menschen die deutsche Nationalität angaben. Sie erhielten erst 1953 die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zurück, die sie genauso wie die Vertriebenen verloren hatten. Im Jahr 1991 gab es noch 48.556 Deutsche (0,5 % d. Gesamtbevölkerung), im Jahre 2001 noch 38.321 (0,4%), was einem Rückgang der deutschen Minderheit von 20% entspricht. Der zahlenmäßig größte Anteil davon lebte 2001 noch im Gebiet Aussig und Karlsbad sowie insgesamt im früheren Gebiet Mähren-Schlesien. [z3], [z4], [z5]
Grenzdurchgangslager in Bayern
Quellenhinweise und Literatur
Benutzte Quellen
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- [18] Odsun - Die Vertreibung der Sudetendeutschen. Eine Ausstellung des Sudetendeutschen Archivs
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http://webarchiv.bundestag.de/cgi/showsearchresult.php?filetoload=/srv/www/htdocs/archive/2005/0113/parlament/geschichte/parlhist/dok16.html&id=12 (http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/dokumente/dok01.html); 11.11.2005
siehe hier auch: Streifzug durch die Geschichte, 1945 Potsdamer Abkommen
http://webarchiv.bundestag.de/cgi/showsearchresult.php?filetoload=/srv/www/htdocs/archive/2005/0113/parlament/geschichte/parlhist/g1945_11.html&id=12 (http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1945/g1945_11.html); 11.11.2005 - [23] Kuss, Horst (2002): Rezession: Odsun - Der Weg zur Vertreibung der Sudetendeutschen. - In: Geschichte, Politik und ihre Didaktik 30 (2002),
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- Stanek, Tomas (2002): Verfolgung 1945: die Stellung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien (außerhalb der Lager und Gefängnisse). - Wien [u. a.]: Böhlau, 2002, 261 S. - (Buchreihe des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa; 8), Literaturverz. S. 237 251, ISBN 3-205-99065-X
Links zu weiteren Literaturlisten
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http://library.fes.de/library/netzquelle/zwangsmigration/30literatur.html - Literaturliste der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung: Zwangsmigrationen und Vertreibungen im Europa des 20. Jahrhunderts.
http://library.fes.de/library/netzquelle/zwangsmigration/literatur.html - Zeitgeschichte online: Neuere Publikationen zum Themenbereich Flucht und Vertreibung im Spiegel von Rezensionen.
http://www.zeitgeschichte-online.de/portal/alias__rainbow/lang__de/tabid__40208117/default.aspx
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- Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit in Bayern (2001/02): Schülerwettbewerb 2001/02 - 1000 Jahre Nachbarschaft. - zit. nach: http://www.stmuk.bayern.de/blz/web/wettbewerb2002/index.html
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- Bock, Katrin (2005): Ausblick auf das Jahr 2005. - Radio Praha: 01. Januar 2005. zit. nach: http://design.radio.cz/de/artikel/61642
- Doris Liebermann (2004): Das Schicksal der deutschen Tschechen. - Goethe-Institut Kafka; 2004. zit. nach: http://www.goethe.de/kug/prj/kaf/kfa/004/de103744.htm
- Monika Franz, Monika (2005): 60 Jahre nach Kriegsende: Flucht und Vertreibung als Gegenstand der Erinnerung in Deutschland. - In: Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte, 02/2005. - zit. nach: http://www.km.bayern.de/blz/eup/02_05/2.asp
- Tandem (1997). Koordinierungsstelle für den deutsch-tschechisches Jugend- und Schüleraustausch. Ihre Aufgabe ist die Organisation und Koordination von Projekten der deutsch-tschechischen Jugendbegegnung. - zit. nach: http://www.tandem-org.de
- Friedrich-Ebert-Stiftung: Zwangsmigrationen in Europa 1938-48 - Die deutsche Besatzungspolitik in der Tschechoslowakei.
http://library.fes.de/library/netzquelle/zwangsmigration/32besatzcz.html - Friedrich-Ebert-Stiftung: Zwangsmigrationen in Europa 1938-48 - Vertreibung, Zwangsaussiedlung und Deportation der tschechoslowakischen Deutschen (1945-1948).
http://library.fes.de/library/netzquelle/zwangsmigration/33vertrcz.html - Friedrich-Ebert-Stiftung: Deutschland, die Nachbarländer und die Vertriebenen: Geschichte und Geschichtspolitik seit 1949. Die Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland.
http://library.fes.de/library/netzquelle/zwangsmigration/41intro.html - Friedrich-Ebert-Stiftung: Zwangsmigrationen und Vertreibungen in Europa 1938-48.
http://library.fes.de/library/netzquelle/zwangsmigration/wk2.html - Friedrich-Ebert-Stiftung: Nationalismus, Zwangsmigrationen und ethnische Säuberungen. Von Lausanne bis Jugoslawien - Zwangsmigrationen und ethnische Säuberungen im Europa des 20. Jahrhunderts.
http://library.fes.de/library/netzquelle/zwangsmigration/22zwangsmig.html - Friedrich-Ebert-Stiftung: Netz-Quelle - Links zum Thema Zwangsmigrationen http://library.fes.de/library/netzquelle/zwangsmigration/www.html
- Zeitgeschichte online: "Erinnerung an Flucht und Vertreibung".
http://www.zeitgeschichte-online.de/md=Vertreibung-Inhalt - Bund der Vertriebenen: Dachverband der Vertriebenenorganisationen in Deutschland. http://www.bund-der-vertriebenen.de/
- Deutsch-Tschechischer Zukunfsfonds http://www.zukunftsfonds.cz/
- The Unwanted: Internet-basiertes Lernprogramm zum Thema Umsiedlung, Flucht und Vertreibung im Europa des 20. Jhr.. - zit. nach: http://www.the-unwanted.com/