Topographie Holstein 1841/I-Z/205
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- Königliche Beamte wohnen hier in der Stadt: 1 Zollverwalter, 3 Controlleure, 1 Postmeister, 1 Oberinspector und 1 Cassirer der Saline; auch wohnen hier 4 Advocaten und 3 Aerzte.
- Hier ist eine Apotheke und eine Buchdruckerei, woraus seit 1839 ein Wochenblatt erscheint.
- An Fabriken zählt Oldesloe: 1 Papierfabrik, 1 Seifenfabrik, 2 Lichtfabriken, 1 Tabacksfabrik, 1 Essigfabrik, mehrere Gerbereien, Brannteweinbrennereien und Bierbrauereien; Kaufleute sind hier 19, die mit Manufactur- und Colonialwaren, mit Holz und Getraide handeln. Unter den Handwerkern sind: 60 Schuster, 16 Schneider, 12 Tischler, 18 Grob- und Kleinschmiede, 3 Kupferschmiede, 10 Bäcker, 5 Zimmerleute, 8 Drechsler, 5 Maurer, 5 Maler, 5 Rademacher, 7 Sattler, 8 Schlachter u. s. w.
- Der größte Gasthof in dieser Stadt heißt: „Stadt Hamburg“ in der Mühlenstraße; ein neuer Gasthof ist vor dem lübschen Thore neben dem Posthause erbauet.
- Der Magistrat besteht aus 1 Bürgermeister, der zugleich Stadtsecretair ist, 3 ordentlichen und 1 supernumerairen Rathsverwandten, welche sämmtlich von dem Könige ernannt werden.
- Der Magistrat ist die Justiz- und Verwaltungsbehörde. Die Rechtspflege geschieht vom Magistrate an zwei ordentlichen Gerichtstagen in jeder Woche in Gemäßheit des lübschen Rechts und der Landesgesetze. Schuldforderungssachen unter 5 werden bei dem ältesten Rathsherrn, als beständigem Prätor, oder bei dem Bürgermeister nach der Wahl des Klägers, und liquide Sachen bis zu 10 jedesmal bei dem Bürgermeister anhängig gemacht. Wenn auf der Königlichen Saline Travensalze Civilrechtssachen, Erbtheilungen und Concurse bei den Unterbedienten, Handwerkern u. s. w. vorfallen, so gehören diese an das Salinegericht, welches aus dem Magistrate und 2 Salinenbeamten, die demselben beitreten, besteht. Die Polizei- und Criminaljustiz übt der Magistrat im ganzen Weichbilde der Stadt, mit Einschluß der Saline und der Trittauer Korn-Wassermühle, aus. Die Aufsicht über das Brandwesen, Bauwesen, Wege, Einquartierungen u. s. w. besorgt ein Rathsherr mit den beikommenden deputirten Bürgern.
- Die Verwaltung der städtischen Oeconomie geschieht von dem Magistrate gemeinschaftlich mit den deputirten Bürgern, resp. den Achtmännern, den Kneedenbürgern (hinsichtlich der Stadthölzung auf dem Kneeden), den Armen- und Schulvorstehern.
- Als eine Eigenthümlichkeit der hiesigen Verfassung ist noch die Versammlung der ganzen Bürgerschaft im sogenannten Vogtthing zu erwähnen, welches regelmäßig nach Neujahr jeden Jahres und außerordentlich gehalten wird, wenn der Magistrat oder die Deputirten (Achtmänner) die Meinung oder den Beschluß der gesammten Bürgerschaft über einen Gegenstand des Gemeinwesens erfahren oder veranlassen wollen.
- Das in der Königlichen Commissionalverordnung erwähnte Niedergericht ist längst außer Gebrauch.
- Vor dem Jahre 1691 war die Pflugzahl der Stadt 75, wurde aber darauf ermäßigt und steht jetzt zu 20 Pfl.
- Die Einwohner dieser Stadt haben keine Mühlenzwangspflicht; sie benutzen die zum Amte Trittau gehörige, in der Stadt belegene, Königl. Korn-Wassermühle und die benachbarten adelichen Mühlen.