Stiftung Stoye/Band 50/314

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Stiftung Stoye/Band 50
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Unger

16 fl der Stieftochter, Jgfr. Margarethe Kirchhöfelin, welche sie richtig zu fordern; alß soll sie solche 16 fl an letztgemelten Backmeisterischen Garten voraus haben, (die) übrigen 60 fl aber bleiben im Erbe, nach Proportion hiesiger Statuta, unter sich zu verteilen, und gebühren diese noch vorgedachten Vater 40 fl. Dafür soll er zu Folge Vergleichs haben den Pfarr Garthen an der Stiegel für 20 fl und die 2 Scheffel Feld zu ermelten Moschwitz für 20 fl, wie taxiret worden, welche letztgemelte 2 Scheffel Moschwitzer Feld besage Hauskaufs denen beyden Stieftöchtern statt baren Geldes abgetreten, und gedachte beyden Stieftöchter aber, bekommen zu ihrem dritten Theile. Den Backmeisterischen Garthen nach der Ziegelscheune hat Margarethe ihre zu fordern habenden 16 fl zuvor aus deren, übrigens aber an 20 fl haben beyde Schwestern zu gleichen Theilen jede 10 fl deren V... (?). Indem auch Gottfried Voigt seel. Erben zu Walbach 25 fl bahr hergeliehenes Capital zu des auch seel. Martin Kirchhöfels, beyder Erbin Vaters Beerdigung hergeliehen und noch richtig zu fordern haben. Alß haben Erben die 3 Scheffel Feld nach Minckwitz zu dieser schuldigen Post ausgesetzet, wobey der Stieff Vater mehrgedachter Gottfried Unger frey gelassen worden, diese Post an die Voigtischen Erben, entweder nach und nach abzutragen, oder wie er sich mit ihnen vergleichen und setzen möge. Wann dann uns allerseits Interessenten Erben gegen einander sowohl der zusammen gehabten Rechnung und Anforderung halber, alß auch sonsten hierdurch von Grunde aus gänzlichen verglichen seyn wollen. Alß haben sie diesen Erbvergleich also abfaßen und zu Papier bringen laßen, auch sich aller und jeder Ausflüchte darwieder, wie die ietzo Nahmen haben, auch noch ins künftige ersonnen oder möglicher Weise auf die Bahn gebracht werden möchten, sonderlich die Weibes Persohnen mit ihrem kriegerischen Vormunde aller dem weiblichen Geschlechte zum besten verordneten Beneficien und Rechts Wohlthaten, sich hierdurch und Krafft dieses wohlbedächtig verziehen und begeben, auch darüber stet und feste zu halten einander handgebende angelobet, sich nebst oftgedachten ihren kriegerischen Vormunden allerseits eigenhändig unterschrieben und diesen Erbvergleich mit nechsten E.E. Wohlweisen Rathe, fürzutragen und confirmieren zu lassen beliebet. So geschehen zu Leißnigk den 30. Decembr. Anno 1707. Gez. Gottfried Unger, M.K.H. Johann Weise in Vormundschaft der vorstehenden Jungfer Margaretha Kirchhöfelin, R.K.H. Hanß Naubert in Vormundschaft der vorstehenden Jungfer Rosinen Kirchhöfelin. Der Vertrag wurde am 20. Januar 1708 ratifiziert. Jussu Senatus. Johann Georg Gregorius, Stadtschreiber.

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