Stiftung Stoye/Band 50/313
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Stiftung Stoye/Band 50 | |
<<<Vorherige Seite [312] |
Nächste Seite>>> [314] |
Datei:Stoye Band 50.pdf
Unger Gottfried Unger Erbvergleich mit seinen beiden Stieftöchtern Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 246b, Nr. [1707] 30.12.1707. Frau Maria erstlich Meister George Rümplers sen. Bürgers und Lohgerbers, nachmahls Meister Martin Kirchhöfels Bürgers und Tuchmacher selig, letztlich aber Meister Gottfried Ungers, auch Bürgers und Tuchmachers alhier, gewesenes nunmehro selig Eheweib ist verstorben. Sie hat ihren ietzigen noch lebenden Ehemann, wie auch drey Töchter mittelster Kirchhöflicher Ehe zu ihren rechtmäßigen Erben und Erbnehmern hinter sich verlaßen. Die mittelste Tochter Jgfr. Christina Kirchhöflin starb bald nach der Mutter. Die noch lebenden zwei Töchter Jungfer Margarethe cum Curatore Mstr. Johann Weißig und Jgfr. Rosina mit Genehmhaltung ihres kriegerischen Vormundes Mstr. Johann Naubert haben sich mit ihrem Stiefvater Gottfried Unger folgendermaßen verglichen: »Dieweil selbige bey bisherigen schwehren Nahrungslosen Zeiten sich mit unterschiedlichen Schulden belegen müssen, welche weder abzutragen und zu tilgen, sie bey dergleichen Zeiten nicht vermögende werden können. Alß haben sie zur Abtragung solcher Schulden die Scheune vorm Oberthor, den Garthen nach der Köpfgrube, das Gemiete unten am Schulberge, und (das) Wiesgen nach Meinz (Meinitz) verkaufft, und sich solcher Schulden frey gemacht, umb übriges aber wie hier nachfolget, sich mit und unter einander verglichen. Erstlich, indem beyde eingangs gedachte noch lebende zwey Stieff Töchter Jungfer Margaretha und Jungfer Rosina Kirchhöfelin, besage Erbvergleichs vom 7. Juny 1680 noch 98 Gülden 1 Groschen und 6 Pfennige Groß Vater und Vater Theil zuvor auszufordern haben, alß sollen und wollen diese dafür 2 1/2 Scheffel Feldes nach Gorschmitz, so im Erbe umb 100 Gulden taxiert, zuvor aus bekommen, mit solchen alß ihren Eigenthums zu schalten, walten und bestellen zu laßen und zu nutzen, welches sie auch wohl und cum Curatore alrestiret (?) und solche 98 Gulden 1 Groschen und 6 Pfennige Groß Vater und Vatertheils wegen hiermit und Krafft dieses gebührend quittieren und einen Verzicht leisten, auch sich aller und jeder Ausflüchte sonderlich der Exception non numerata velacaeptae (?) pecumd (?) cum Curatore, sich wohlbedüchten begeben haben, auch zu dem Ende, und daß sie solches wegen gänzlich vergnügt ihren oftgedachten Stieff Vater, den auch habenden Consens vom 23. February 1694 über 28 fl, 8 gl und 6 Pf. ausgestellt und zur gänzlichen Cassation übergeben. Vors 2. das Wohnhaus im anderen Viertel hiesiger Stadt, zwischen Herrn Andreas Heßlern und Mstr. George Rümplern innen, anlangende, so umbt solches der hinterlaßene Ehemann und Stieffvater Mstr. Gottfried Unger, besage besonderen Kaufbriefes über solches umb 200 fl an und verzinßet solche besage unter sich gepflogener Abrechnung und Vergleichs mit 120 fl Angelde, und übrige 80 fl auf 4 Jahre Tagzeiten oder Termine, woran er allemahl seine nach hießigen Statuten zukommenden 2/3tel ein zu behalten hat. Drittens, die noch übrigen Grundstücke, alß den halben Pfarrgarten bey der sogenannten Stiegel á 20 fl taxiret ingleichen 2 Scheffel Feld nach Moschwitz (Marschwitz) auch á 20 fl, wie auch den sogenannten Backmeistrischen Garthen am Wege nach der alten Ziegelscheune, auswärts zur rechten Hand, taxiret á 36 fl, thut zusammen 76 fl. Hiervon gebühren 313 | |
<<<Vorherige Seite [312] |
Nächste Seite>>> [314] |
PDF zum Buch |