Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/259
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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persönlich ein lebhaftes Interesse für die Sache des Evangeliums selbst, waren daneben aber auch in solcher Lage, daß die Durchführung der Reformation ihren weltlichen Bestrebungen nicht minder entsprach. Die landesfürstlichen Tendenzen waren sowohl auf Vergrößerung ihrer Macht als ihres Kammergutes gerichtet. Die Autorität des Papstes, der Bischöfe und der Prälaten im Lande fiel weg. Die eingezogenen Klöster und Klostergüter gewährten dem landesherrschaftlichen Vermögen einen sehr erheblichen Zuwachs. Die Klosterhöfe verwandelten sich bald in fürstliche Schlösser und Amthäuser, die Besitzungen in landesfürstliche Amtsdistricte. Sehr übel war es dabei, daß in Folge davon die Armenlast auf dem Lande da, wo Klöster belegen waren, nicht unerheblich erschwert ward, indem die Klöster einen Theil davon getragen hatten, theils durch die an bestimmten Tagen in der Woche ausgetheilten Almosen, theils durch fortwährende Beköstigung einer gewissen Anzahl von Nothleidenden innerhalb des Klosters. So fand man z. B. bei der Säcularisation des Bordesholmer Klosters zwölf Arme vor, die beständige Kost in demselben genossen, und deren ferneren Unterhalt in dem säcularisirten Kloster, nunmehr Gymnasium, der Herzog Johann urkundlich zusicherte. Die Versorgung der Armen blieb auch nach der Reformation eine kirchliche Obliegenheit der Parochien, aber man hatte „der Kirche vielfach die Mittel genommen, die vordem gegen Arme und Kranke ausgeübte Wohlthätigkeit fortzusetzen“[1]. Nur das schöne Kloster zu Bordesholm wurde für das Kirchen- und Schulwesen hergegeben mit allen seinen Einkünften, vorher ein Chorherrenstift, durch Herzog Johann den Aelteren dem gelehrten Unterrichtswesen gewidmet: gleichwie die freie Landesgemeinde in Dithmarschen ihre einzigen, wiewohl kleineren Klöster, das der Dominicaner in Meldorf und das geringfügige der Franciscaner in Lunden, zur Dotation der neu gestifteten Landesschule gewidmet hatte.
Gegenüber standen in den Herzogthümern die stark berechtigten, auf ihre Gerechtsame im Verhältnisse zur Fürstengewalt höchst eifersüchtigen Stände mit ihrem Steuerbewilligungsrechte, vornehmlich eine bis dahin einflußreiche und sehr begüterte Hierarchie und eine schwer zu lenkende Aristokratie; während die Städte des Landes, in
- ↑ Lau, Reformationsgesch. S. 489 ff.