Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/257

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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der zu weltlichen Gewalthabern gewordenen Kirchenoberen, oder wie sonst. Häufig wird sie unter den Gesichtspunkt gefaßt, es habe sich vornehmlich gehandelt um Abschaffung der in der Kirche herkömmlichen und traditionellen, aber nicht in der Bibel begründeten Glaubenssätze und der damit zusammenhängenden Unreinheit der Glaubenslehre und kirchlichen Mißbräuche. Eine unbefangene historische Betrachtung läßt allerdings es nicht verkennen, daß die angedeuteten Momente bei der Reformation hervorgetreten sind, und insonderheit muß der zuletzt bezeichnete Gesichtspunkt um so mehr festgehalten werden, als man wahrnimmt, wie in ihrem weiteren Verlaufe und Ergebnisse die Reformation überwiegend auf das eigentliche theologische Gebiet übertrat. Bei dem Lesen mancher Kirchengeschichten könnte es Einem fast so vorkommen, als sei durch die Reformation eigentlich nichts weiter vorgefallen, als der Kampf um theologische Streitpunkte, und habe es sich eigentlich um weiter nichts gehandelt, als um die Lehre, deren genauere Bestimmung und weitere Ausführung, oder Anfechtung und Vertheidigung. Wenn man diesen Theil der Kirchengeschichte, indem man überwiegend die theologische Seite hervorhebt, im Wesentlichen wie eine Geschichte der Lehre und der Lehrer darstellte, so war das nicht richtiger, als wenn man die Staatsgeschichte fast allein wie eine Regentengeschichte behandelte. Denn die Reformationsgeschichte ist keinesweges die eines Streithandels der Theologen; noch weniger blos eine negative Kritik der katholischen Confession und Dogmatik durch die Protestanten. Unsere Reformatoren haben gegenüber dem vorher bestehenden Kirchenwesen sich viel conservativer verhalten, als Manche jetzt meinen. König Christian III., der vorzüglich das Reformationswerk in unserem Lande geleitet, gesichert und organisirt hat, von seiner Jugend her ein Bewunderer und warmer Anhänger Luthers war, ihm später auch, wie seiner Wittwe, ein Jahrgehalt gab, sagt in unserer von ihm mit Einwilligung der Stände 1542 erlassenen Kirchenordnung zum Schlusse derselben: Falls in einem allgemeinen, freien, christlichen Concilium etwas Besseres oder ein Mehreres beschlossen würde, so wolle er sich auch demselbigen gleichmäßig und folgsam erweisen.

Die Kirchenreformation des sechszehnten Jahrhunderts, wie dieselbe in Deutschland, in Skandinavien, in der Schweiz, in den Niederlanden, in England sich vollzog, ist als eine weltgeschichtliche Epoche