Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/226
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 2. Band | 4. Band | |
3. Band | Inhalt des 3. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [225] |
Nächste Seite>>> [227] |
unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
seine Präbende müsse jährlich 60 Gulden betragen, und wenn er ein besonders geschickter Mann sei, könne sie auch erhöht werden. Ferner müßten an der Schule noch vier Lehrer, Schulgesellen, angestellt werden, welche der Ludimagister zu ernennen und zu leiten habe. Sie hießen „Pädagogi“; der erste unter ihnen sollte vom Capitel jährlich 40 Gulden Besoldung haben, der zweite gleichfalls 40, der dritte 25, der vierte 20. Diese Ordnung für die Hohe Schule enthält einen vollständigen Lehrplan für die fünf Classen der Schüler und zwar so berechnet, daß die Schule in drei Jahren absolvirt werden könnte. In der untersten Classe saßen zwei Abtheilungen der Schüler, auf der einen Seite die „Fibelisten“, auf der anderen die Knaben, welche schon den Donat lernten und den Cato exponirten; wobei hinzugesetzt wird, daß man die letzteren auch abends im Latein vornehmen könne, und ihnen dabei einige Vocabeln oder auch einige Verse und lehrhafte Sprüche aufgegeben werden möchten. In die oberste Classe sollten nach Bestimmung des Rectors die Schüler versetzt werden, welche die vorhergehenden Classen gehörig durchgemacht hätten, und dieselben wären in Dialektik und Rhetorik, wie auch in den Anfangsgründen der Mathematik und des Griechischen, zu unterrichten, gleich wie sie mindestens die Buchstaben des Hebräischen zu lernen hätten. Mit Uebergehung dessen, was für alle Classen über den Unterricht und die Uebung im Lateinischen, so wie über die bezüglichen Lehrbücher, verordnet war, bemerken wir nur noch, daß genaue Vorschriften für den Gottesdienst gegeben wurden. Dem Cantor sollte obliegen, alle Knaben, große und kleine, gut singen zu lehren. Sämmtliche Schulgesellen sollten ihm helfen, wenn er mit seiner Cantorei in der Kirche einen Festgesang aufführen wollte; wobei die hohe Bedeutung der Musik für die Erziehung der Jugend hervorgehoben wird. Doch am Mittewoch sollten die Schüler des Mittags schon Erlaubniß haben, so daß sie dann auch nicht Vesper zu singen brauchten: „so können de Scholgesellen einmal rouw hebben wat sonderlikes tho studerende, solck ys ock den Kindern gudt, dadt se nicht auerdratig tho der lere werden, vnde desto frischer des andern dages wedder henankamen.“
Als eine gute Uebung wird vorgeschrieben, daß die Schüler, welche dazu tüchtig wären, wöchentlich lateinische Episteln oder Carmina einreichten; ferner daß sie fleißig angehalten werden sollten, Latein zu reden, und die Präceptoren, so viel möglich, mit ihnen