Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/224
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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noch Jahrhunderte nachher Latein der Weg zu allem höheren Wissen war.
In solcher Weise, wie eben angedeutet worden, bestanden noch lange die Lateinischen Schulen in fast allen unseren Städten und Flecken, ja man meinte durchgehends, es sei kaum thunlich, richtig Deutsch zu lernen anders als vermittelst des Lateinischen, denn darin liege der Schlüssel zu aller Wissenschaft.
Daneben wurde sehr auf die Musik und den Gesang gehalten; täglich von 12—1 Uhr wurde darin Unterricht ertheilt, und zwar nicht blos „na gemeiner wyse, sondern ock yn figuratiuis“.
Vor allen Dingen aber wurde auf den Religionsunterricht gesehen. Die Schüler der obersten Classe gingen zwei Mal täglich zu Chor, um 8 Uhr Morgens und von 2—3 Uhr Nachmittags, und unterdessen wurden die Elementarschüler verhört. Wie es im Chor verhalten wurde, zeigt der erste Abschnitt der Kirchenordnung, und ist von uns bereits früher in dem Capitel vom Gottesdienste dargestellt worden[1]. Demnach sollten die Schüler um 8 oder 9 Uhr, wenn man mit den Glocken läutete, nach alter Gewohnheit zur Kirche gehen, da sollte man sie drei Psalmen singen lassen, sodann zwei Octonarien mit der Antiphonie. Darauf sollten die Kinder mit halber Stimme den Katechismus lesen; wobei der Schulmeister jedes Stück des Katechismus mit lateinischen Worten anzufangen und die Schüler ebenso langsam zu antworten hatten. Nach dem Katechismus war, wenn nicht gepredigt wurde, eine Lection, ein Responsorium, das Gloria Patri und zuletzt Te Deum laudamus. In der Vesper an den Sonn- und Festtagen sollte es gehalten werden wie an den Festabenden, wobei bemerkt ist, daß wenn das Singen zu lang und dadurch die Predigt gehindert würde, so möchte der Kirchherr dem Schulmeister gebieten, die Gesänge abzukürzen. In der That war auch des Singens sehr viel. Das Ganze aber war offenbar eine Nachahmung des in den Domstiftern und Klöstern gebräuchlichen Chorgesanges, wie denn auch ausdrücklich hinzugefügt wird, daß es in den Stiftern in derselben Weise zu halten sei. In Rücksicht auf die Schule ist ferner vorgeschrieben, daß am Mittewoch Morgen repetirt werden sollte, und die Kinder, wenn sie in der Kirche gesungen hätten, nach Hause gehen und den Nachmittag
- ↑ S. oben S. 184-185.