Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/207

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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neuen Streit hervorbringen würde. 2. Man gäbe den Widersachern, den Päpstlichen, dadurch nur Veranlassung zu sagen, daß man immer die Lehre ändere, und nicht an der Augsburgischen Confession festhielte. Es sei Maß zu halten mit der Herausgabe von Confessionen. 3. Im Torgischen Buche würden allerlei Meinungen berührt, die theils schon in Vergessenheit gerathen, theils auch, nicht dem Volke allein, sondern selbst den Lehrern unbekannt wären. Es sei bedenklich, dies in deutscher Sprache ans Licht zu stellen; dies würde nur dahin führen, daß die Einfältigen nicht wüßten, was wahr oder falsch sei. 4. Es wären in diesem Buche viele Redensarten und Disputationen, die dem Worte Gottes und den approbirten Symbolis entgegen, auch viele Paradoxa aus dem Buche des Brentius über die Majestät Christi, wodurch mit der Zeit viel Unruhe entstehen könnte. Der Kurfürst möge vor dem Schwaben Jacob Schmidlin sich hüten; es wäre, um Eintracht zu bewirken, das Beste, wenn die symbolischen Bücher zusammen als ein Corpus doctrinae allenfalls mit einer Vorrede herausgegeben würden[1]. Es war die Absicht gewesen, daß die Schleswig-Holsteinischen Herzöge gemeinschaftlich ein Bedenken hatten einsenden wollen; darüber verzögerte sich die Absendung an den Kurfürsten August bis zum December 1576, da Herzog Adolph ihm das Bedenken seiner Theologen, begleitet von einer besonderen Schrift des Dr. v. Eitzen, übermachte, und dabei schrieb: „Es wäre wohl gut, daß man bei dem einfaltigen Verstande der Dinge bliebe: dies wäre die beste Waffe wider die Schwärmer und Rottengeister“. Herzog Johanns des Aelteren Theologen hatten sich anfangs mit denen des Herzogs Adolph zu einer gemeinsamen Erklärung vereinigen wollen, nahmen aber Anstoß daran, daß die letzteren des Brentius erwähnt hätten, was nicht zur Sache gehörte, wollten sich überhaupt nicht so weit als jene erklären, und gaben unterm 25. October 1576 ein besonderes Bedenken ab, verfaßt von dem Propsten Georg Peträus zu Tondern. Dies Bedenken[2] war kurz und gut. Es stützte sich gleichfalls auf vier Ablehnungsgründe: 1. Die Convente und Colloquia


  1. Joh. Brentius, auf den man nicht gut zu sprechen war, war 1570 als Propst zu Stuttgart gestorben; Jacobus Andreä lebte noch bis 1590; er ließ übrigens Eitzen und den Schlesw.-Holst. Predigern Gerechtigkeit widerfahren daß sie in der Lehre rein wären und entschuldigte nur Brentius.
  2. Abgedruckt Dänische Bibl., St. IV, S. 275-281.