Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/203

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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von Eitzen, damals noch Superintendent zu Hamburg, der Fürstliche Propst Volquard Jonä und der Pastor Peter Bokelmann zu Husum. Die Prediger, die durch Unverstand in ihrer Lehre, Predigt oder sonst geirret, sollten, wenn sie Vermahnung und Unterricht annehmen und sich wollten weisen lassen, zu Gnaden angenommen werden, und der Herzog wollte mit ihnen friedlich sein; die aber von Irrthum und verführerischer unseliger Lehre nicht wollten abstehen, sollten ihres Amts entsetzt werden. Die Visitatoren sollten dahin sehen, daß in allen Kirchen mit den Cärimonien und christlichen Gesängen es der Ordinantz, d. i. der Kirchenordnung, durchaus gleichförmig verhalten werde. Die Consession, welche den Predigern vorgelegt ward, wurde schon folgenden Tages zu Tönning von den Visitatoren verfaßt[1]. Ihr Hauptinhalt ist dieser: Weil zu diesen Zeiten der listige Satan vielerlei greuliche Irrthümer erreget von den vornehmsten Artikeln unsrer Christlichen Lehre und Religion, als nämlich von unsrer Justification und Seeligkeit und von dem heiligen hochwürdigen Sacrament: so wird bekannt 1. Von unsrer Justification und Seeligkeit glauben und lehren wir, daß wir allein aus lauter Gnade und Barmherzigkeit Gottes um des Verdienstes unsers lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi willen durch den Glauben ohne alle unsre Verdienste und Werke von unsern Sünden gerechtfertigt werden und die ewige Seeligkeit erlangen. Wir verdammen allerlei Irrthümer, die unsre Justification und Seeligkeit auf unsre eigene Dignität, Qualität, Verdienste und Werke bauen und sagen, daß die Werke nicht sind causa justificationis et salutis, sondern sind die rechten Früchte, die aus einem rechten Glauben folgen und denselben beweisen. 2. Von den heiligen Sacramenten glauben wir, daß dieselben sollen gebrauchet und dispensirt werden, als sie vom Herrn Jesu sind eingesetzet und verordnet, und daß sie nicht allein sind auswendige krafftlose Zeichen, sondern daß die göttliche Majestät in und durch die Sacramente kräfftig würke nach seinem Wort und Zusage. 3. Von der Taufe folgt nun ein besonderes Bekenntniß mit angezogenen Bibelstellen; es wird verworfen die Lehre der Wiedertäuffer, „die den armen Kindern die Taufe weigern“. 4. Ebenso insbesondere vom Abendmahl, „daß nicht allein Brodt und Wein, sondern auch der


  1. Sie ist vollständig abgedruckt Dänische Bibliothek St. IV. p. 186-192.