Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/003

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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der Herzogthümer fiel ihm jetzt zu. Es erfolgte 1524, Freitags nach Himmelfahrt (6. Mai), eine Bestätigung und Vermehrung der Privilegien des Landes, besonders derjenigen der Prälaten und Ritterschaft. Während Friederich, persönlich der Reformation der Kirche geneigt, für Dänemark in den Bestrebungen dafür zurückhaltender zu sein Ursache hatte, gewarnt durch das Schicksal seines Vorgängers Christians II., dem besonders seine Hinneigung zu der „lutherischen Ketzerei“ zum Vorwurf gemacht war: machte die Reformation zuerst in den Herzogthümern raschere Fortschritte. Dieselben wurden dadurch sehr begünstigt, daß Friederich seinen Sohn Christian 1525 zum Statthalter der Herzogthümer einsetzte. Dieser nahm seinen Sitz zu Hadersleben. Innerhalb weniger Jahre ordnete sich dort und verbreitete sich von daher ein neuer kirchlicher Zustand. Daß in Hamburg 1528, in Lübeck 1530 die Reformation zu Stande kam, war von nicht geringem Einfluß auf Holstein, und nach dem Vorgange dieser beiden Städte richtete sich nun Vieles[1]. In dem noch selbstständigen Dithmarschen drang die Reformation 1532 durch, selbst im Bisthum Lübeck 1535, in dem Schauenburgischen Antheil von Holstein kam sie erst etwas später zu Stande. Inzwischen aber hatte auch im Königreiche die neue Lehre nicht unbedeutende Fortschritte gemacht und manchen Sieg errungen.

Da starb Friederich I. 1533, 10. April zu Gottorf. Christian III. folgte als Herzog von Schleswig und Holstein, aber in Dänemark schwankte die Königswahl, und es trat ein Interregnum ein, während dessen jede Partei möglichste Vortheile zu erreichen und zu bewahren bemüht war. Die Lübecker waren auf ihre Handelsvortheile bedacht, und begannen Krieg, unter dem Vorgeben, Christian II. wieder auf den Thron zu setzen[2]. Graf Christoph von Oldenburg führte ihr Heer an. Es entstand die nach ihm benannte Grafenfehde. Herzog Christian, der für sich und seine unmündigen Brüder Johann, Adolph und Friederich 1533, Freitags nach Andreä, die Union der


  1. Ueber die durch die Reformation begründete städtische Verfassung von Hamburg ist zu vgl. Lappenbergs gelehrtes Programm zur Feier des dreihundertjährigen Jubiläums der bürgerschaftlichen Verfassung von Hamburg 1829. Krabbe, Hist. eccl. Hamburg. rest., Hamb. 1829. — In Rücksicht auf die politische Geschichte jener Epoche verweisen wir unsere Leser auf das gehaltreiche Werk von G. Waitz über Lübeck unter Jürgen Wullenweber und die Europäische Politik. 3 Bde. (Berlin 1855). Für die Kirchengeschichte von Lübeck: Starck, Lübeck. Kirchenhistorie. Lübeck 1724, in 4.
  2. Waitz a. a. O.