Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/179

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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schon 1180 existirend angiebt, was ein Irrthum statt 1480 sein mag. Wenigstens war die Pelwormer Kirche eine Salvators-Kirche.

6. Von diesem Pelwormer Kaland scheint aber verschieden gewesen zu sein eine Verbindung, deren von Everhard Rudolphi, Dechanten der Brüderschaft des Kalands der seligen Jungfrau Maria im Nordstrande und Kirchherrn zu Stintebüll, 1510 verfaßten Artikel Heimreich[1] in einer Uebersetzung mitgetheilt hat. Diese Artikel sind sehr ausführlich. Die Brüderschaft bestand zunächst für die Geistlichen in Nordstrand; Laienbrüder und Frauen sollten nur zwölf aufgenommen werden. Aus den Statuten verdient hervorgehoben zu werden: gegenseitige Hülfsleistung auch in Brandfällen, eine Lection über Tisch, abgesondertes Sitzen der Laien bei der Mahlzeit. Sonst die gewöhnlichen Bestimmungen wegen der gottesdienstlichen Feier am Sonntage vor Pfingsten und am Sonntage nach Bartholomäi, welches die Versammlungszeiten waren, wegen Seelmessen, Leichenbegängnissen, Fürbitten u. s. w. Der Kaland hatte auch einen Altar (wo, wird nicht gesagt) und der Vicarius an demselben, welcher immer ein Kalandsbruder sein sollte, hatte Montags eine Messe für die Verstorbenen, Freitags vom Frohnleichnam Christi, Sonnabends von unserer lieben Frauen zu singen und dabei das Volk und die Zuhörer zu vermahnen, treulich für die verstorbenen Brüder und Schwestern und die Wohlthäter des Kalands zu beten. Die Uebersetzung der 55 Artikel ist übrigens wenig gelungen und dadurch Manches undeutlich.

7. Daß auch in der Nordgösharde die Geistlichen einen Kaland gehabt haben, geht daraus hervor, daß bei der Reformation einer Kalands-Vicarie zu Bredstedt gedacht wird.

8. Zu Husum, wo an der dortigen Kirche eine große Anzah von Vicaren angestellt war, zuletzt 24, hatten diese einen Kaland gestiftet, der 1486 ein sehr bedeutendes Geschenk von 1100 Mark von der Königin Dorothea erhielt[2], wofür der Decan und die Vorsteher des Kalands sich zu Messen, Vigilien, Gottesdiensten, Almosen und anderen milden Werken verpflichteten, wie denn die Königin eben bei dieser Schenkung ihr und ihrer beiden Gemahle, der Könige


  1. Heimreich, Nordfr. Chronik in Falck's Ausg. S. 147 ff.
  2. Laß, Nachr. S. 34. Krafft, a. a. O. S. -85.584