Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/143

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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und solche Zeiten sind es, wo es zu scharfen Scheidungen und Spaltungen kommt. Auch denjenigen, welche keine vollständige Erkenntniß der christlichen Lehren und Grundsätze erlangt hatten, mußte es fühlbar werden, wie, wenn das Christenthum durchdringe, eine Umgestaltung des bisherigen Wesens und Treibens erfolgen müsse, und mehr als eine bloße dunkle Ahnung war es bei Allen, die in dem ungebundenen Vikings-Wesen ihr Lebens-Element fanden, daß sie durch das Christenthum dieses Elementes beraubt werden würden, um so mehr, da die Kirche und die Monarchie gegenseitig einander zur Stütze zu dienen begannen. Man hatte dies vor Augen bei den Sachsen, die seit Einführung des Christenthums beträchtlich von ihrer Freiheit eingebüßt hatten; man konnte nicht verkennen, welchen Einfluß schon die Geistlichkeit übte. Und im Norden sah man die Monarchie sich stärken, die von Gorm gegründete, von seinem Sohne Harald nun ein halbes Jahrhundert hindurch fortgeführte. Wie in Norwegen Harald Haarfagers gleiche Bestrebungen die Auswanderung vieler Unzufriedenen nach Island, den Färöern und nach der Normandie veranlaßt hatten, so fehlte es auch in Dänemark an Unzufriedenen nicht. Einer der Männer, in denen sich das Wesen der alten Nordischen Zeit besonders noch darstellte, war der berühmte Palnatoke, verfeindet mit dem König Harald, der Stifter der Colonie Jomsburg, in welcher auf merkwürdige Weise noch einmal das alte Nordische Heldenthum auflebte. Und dieser Palnatoke war es, der den Sohn des Königs Harald Svend (Tveskjäg, Gabelbart zubenannt) erzogen hatte. Svend nun stellte in den letzten Zeiten Haralds sich an die Spitze der Unzufriedenen. Die Berichte über das Leben und die Regierung Svends sind sehr abweichend. Wir sind hier noch im Zeitalter der Sage, und es ist hier der Ort nicht, auf weitläuftige Untersuchungen über Einzelnes einzugehen. So viel aber stellt sich heraus, daß Harald im Kampfe wider seinen Sohn unterlag und seinen Tod fand nach einer wahrscheinlichen Rechnung ums Jahr 993 ,[1] daß Svend nun, ganz nach


  1. Dahlmann, Gesch. v. D. 1, S. 83 nimmt als wahrscheinliches Todesjahr Haralds 986 an, und hat darnach auch 50 Jahre zurückzählend Gorms Tod auf 936 bestimmt. Es beruht Alles auf der Auffassung der Stelle bei Adam. Brem. I. II. c. 18. 19, die noch in anderer Beziehung zu so vielen Untersuchungen Veranlassung gegeben hat,Dahlmann, Gesch. v. D. 1, S. 83 nimmt als wahrscheinliches Todesjahr Haralds 986 an, und hat darnach auch 50 Jahre zurückzählend Gorms Tod auf 936 bestimmt. Es beruht Alles auf der Auffassung der Stelle bei Adam. Brem. I. II. c. 18. 19, die noch in anderer Beziehung zu so vielen Untersuchungen Veranlassung gegeben hat,indem man daraus die sogenannten Haraldinischen Gesetze hat herleiten wollen. (Ueber diese vgl. z. B. Falck in seiner Ausgabe von Heimreichs Nordfr. Chronik im Anhang zum 7. Capitel, S. 94—118. Dahlmann a. a. O. S. 144. 145.) Man hat nach dieser Stelle sich gedrungen gefühlt, Haralds Ende vor dem des Erzbischofs zu setzen, da zuerst von dem des Königs die Rede ist. Freilich sagt Adam deutlich genug, in den letzten Tagen des Adeldag habe Svend sich gegen seinen Vater empört, schreitet dann in der Erzählung bis zu Haralds Ende fort, berichtet, er habe 50 Jahr regiert, sei am Feste Allerheiligen gestorben (das Jahr aber nennt er nicht) und schließt: Memoria ejus apud nos et uxoris ejus Gunhild perpetua manebit. Darauf folgt: Haec in diebus Adaldagi Pontificis facta comperimus, cum tamen non omnes ejus virtutes explorare potuimus. Er solle Kranke geheilt haben, bei seinem Grabe wären Wunder geschehen, gewiß aber sei, er habe Gesetze und Rechte gegeben tam nostro populo, quam Transalbianis et Fresonum genti, die noch in Geltung ständen. Inzwischen (interea), fährt er fort, starb als Greis Adeldag 988, 28. April. Man hat nun angenommen, das Interea mache einen Abschnitt, und bis dahin sei von Harald die Rede. Es will nur als ganz einfach erscheinen, daß, was von Harald berichtet werden sollte, mit manebit abschließt, dagegen alles, was nach Haec folgt (wo auch richtig die Capitelabtheilung gesetzt ist) auf den Erzbischof zu beziehen sei.