Ostpreußen/Genealogische Quellen/Standesamtbestände Kreis Johannisburg

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Standesamt Arys Landbezirk
Standesämter im Landkreis Johannisburg

Einleitung

Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom
9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet. Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der
Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874. Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher
angelegt und den staatlichen Behörden (Gerichte) übergeben. Ursprünglich hatte der Kreis Johannisburg ? Standesämter, doch
durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst und in
andere Standesämter überführt.[1] [2]

Standesamt Arys Landbezirk

Das Standesamt Arys Landbezirk wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis 1945. {{#dpl:

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| format = *Zum Standesamt Arys Landbezirk gehörten folgende Orte:\n,%PAGE%, - ,\n

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Standesamt I
in Berlin
Staatsarchiv
Allenstein
Staatsarchiv
Lyck
Standesamt vor Ort LDS (FamilySearch) Anmerkungen
Geburten --
Heiraten
Sterbefälle
Anmerkungen
  • Das Standesamt I in Berlin hat keine Standesamtsunterlagen des Standesamt Arys Landbezirk. [3]

Standesamt Johannisburg

Das Standesamt Johannisburg wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis 1945. {{#dpl:

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Standesamt I
in Berlin
Staatsarchiv
Allenstein
Staatsarchiv
Lyck
Standesamt vor Ort LDS (FamilySearch) Anmerkungen
Geburten --
Heiraten
Sterbefälle
Anmerkungen
  • Das Standesamt I in Berlin hat keine Standesamtsunterlagen des Standesamt Johannisburg. [3]

Fußnoten

  1. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch online).
  2. Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf, §501-503
  3. 3,0 3,1 Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin,Verlag für Standesamtwesen,Berlin 1992