Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/096
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
1. Heft | 2. Heft | |
Inhalt des 1. Heftes | |
<<<Vorherige Seite [095] |
Nächste Seite>>> [097] |
korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
findet sich in dem Inventarium, nämlich in einem Vidimus vom J. 1446, welches also anhebet: „Ich Symon von Aldenbrüggen“. Der Notarius hat hier zu wenig, und vielleicht nicht ganz richtig referirt. Wenn der Hof anfangs wirklich dem Goedert von Norprode verpfändet worden, so muss dieser die Pfandschaft an Symon von Aldenbrüggen übertragen haben. Dies folgt aus einem „Vertragsbrief mit sechs Siegeln v. J. 1513, darin Johan von Rittersbach und Ludolph von Velbrüggen sich dahin verglichen, dass dieser aus dem Hofe Norprode einen jährlichen Erbpacht von 32 und ein halb Malter Roggen und 22 Malter Hafer erhalten solle“. Wahrscheinlich hat dieser Vertrag sich bald wieder aufgelöst, und sind dem Ludolph statt des Erbpachts gewisse Ländereien als Eigenthum überlassen worden. Denn „Ludolph von Velbrüggen hat per Donationem inter vivos seinem Sohne Rutger die Norproder Güter mit ihrer Gerechtigkeit aufgetragen“. Die Norproder Güter besitzen die Herren von Velbrüggen, gemäss dem Inventarium, noch in der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. Der Hof Norprode ist, gemäss einer von Herrn von Oidtman ausgefertigten Stammtafel, von Johan von Rittersbach auf seinen Schwiegersohn Johan von Sinsteden übergegangen.
Der Rittersitz Velde.
Der Rittersitz Velde bei Kempen gelegen, ein Lehen des Erzstifts Cöln, gehörte in der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts dem Ritter Johan von Honseler genannt von dem Velde. Derselbe hatte keine männliche Leibeserben; nach seinem Tode ist Velde durch seine Töchter an andere Familien gekommen. Gemäss einem Lehens-Reversale sind im J. 1404 Herman von Wyenhorst und Herman von Durscheid genannt Nagrys vom Erzbischof Friederich mit dem Burghaus und Schloss zu dem Velde und dessen Zubehörungen zu einem rechten „Manleene“ belehnt worden, so wie Ritter Johan von Honseler, ihr Anverwandter, damit belehnt gewesen.
Herman von Wyenhorst ist ohne Zweifel ein Sohn des Heinrich von Wyenhorst. Fia von Wyenhorst verkauft im J. 1409, mit Zustimmung ihrer Söhne Herman und Heinrich, an