Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/011
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Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
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scheinlich hat schon der Erbin Vater procedirt; der Erbin Bruder, Clemens Lotharius Frh. von Fürstenberg, sagt in einem Schreiben: „Vor wenig Jahren habe ich die mir vererbten Rittersitze Horst und Sevenum von dem abgelebten Generalen von Sonsfeld durch einen sehr kostbahren Prozess in Besitz bekommen“. In diesem Prozesse wird dann auch zur Sprache gekommen sein, wie seine Eltern die Schulden der Gräfin übernommen. So hatten Graf und Gräfin von Frezin im J. 1717 bei den Ursulinen zu Rurmonde eine Summe von 5000 Pattacons aufgenommen: wovon Maria Louisa von Hochsteden schon im J. 1727 ein tausend Pattacons zurückerstattet hat. - Freiherr von Fürstenberg ist dann am 26. Januar 1754 von König Friederich belehnt worden, so wie seine Schwester belehnt gewesen. In der Folge sind die beiden Rittersitze seinem Sohne Franz Clemens Frh. von Fürstenberg zu Theil geworden. Die Tochter und Erbin desselben, Charlotte, hat Wilhelm Grafen von und zu Westerholt geheirathet.
Die Herren von Hall zu Ophoven.
Es gab zwei Häuser, Halle genannt, das eine zu Disternich, das andere im Amte Bergheim. Die Gebäulichkeiten des letztern existiren heutzutag nicht mehr; wahrscheinlich hat dasselbe in der Nähe des Schlosses Schlenderhan gestanden. Die Herren zu Ophoven führen den Namen von Halle nach dem Hause zu Disternich; sie sind aber nicht zu confundiren mit dem Geschlechte, welches sich schon lange vorher nach eben demselben Hause, von Halle geschrieben hat. Sie sind vielmehr Abkömmlinge der Herren Rost. Bei Lacomblet findet sich im J. 1361 Ritter Reynart Rost zu Disternich. Die Descendenten desselben lassen den Namen Rost fallen, und schreiben sich einfach von Halle. Eine Linie dieses Geschlechtes war nun zwar noch im sechzehnten Jahrhundert zu Disternich begütert; aber die dortige Hallenburg ist an die Herren von Efferen gekommen. Die um 1624 lebenden Ehegatten Adolph Diederich von Efferen genannt Hall und Catharina von Goer, waren vermuthlich noch im Besitze derselben.