Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/069
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wegen Versehung von Rüppurr zu geben 12 Malter Dinkel und 1
Fuder Wein. Aber das erstere hat der evangelische Pfarrer nie bekommen,
obwohl oft daran erinnert und von den Edelleuten prozessiert
worden ist. (1596 Lagerbuch Ettlingen, extrahiert 1720). – Von 1664
datiert ein Bestandbrief über die dem Kloster Lichtental zu Rüppurr
angehörigen Fruchtzehnten zwischen Friedrich, Markgraf zu Baden und
Hochberg und zwischen Eva Regina, Abtissin. Es wird ein Vergleich
auf 10 Jahre geschlossen von 1664–1673. Der Fruchtzehnte beträgt
60 Malter, nämlich 30 Malter Korn, 14 Malter Dinkel, 8 Malter
Gerste, 8 Malter Haber und der kleine Zehnten, Z fl. Mit Siegel
und Unterschrift. Dieser Bestandbrief wird erneuert 1674–1682 mit
demselben Inhalt, unterschrieben von Äbtissin Maria Margareta
ebenso 1683–1686 auf 48 Malter und der kleine Zehnte wieder auf
3 fl. – 1699 klagt die Äbtissin Euphrosine, daß sie außerstand
sei, ihre Verbindlichkeit an die geistliche Verwaltung in Pforzheim
zu leisten. Dem Verwalter dort wird aufgetragen, er solle sich an
dem Zehnten von Pforzheim schadlos halten. Doch wird noch im
selben Jahr befohlen, daß nur durchaus wegen der Kriegszeit ⅔ nachzulassen
seien.
Von 1774 an wird der dem Kloster Lichtental zugewiesene Zehnte in Rüppurr und Gottsau wegen Erbauung der Kirche in Rüppurr gesperrt, bis die 7276 fl betragenden Vaukosten davon bezahlt waren. Jm Jahre 1774 ergab der große Zehnte 296 fl 33 Kr. und der kleine 144 fl 15 Kr. und in Gottesau 151 fl 22 Kr. und der kleine 111 fl, zusammen 703 fl. Bis 1778 betrug er 3908 fl 27 Kr. 1778 betrug der Zehnte hier 353 fl, 1779 333 fl, 1780 167 fl, 1781 329 fl, 1782 313 fl, 1784 366 fl. Das Kammergut Rüppurr enthält 402 Morgen, davon sind 98 Morgen zehntfrei, verbleiben dem Zehnten 304 Morgen. – 1805 werden die Felder, die mit Fruchtgattungen für den kleinen Zehnten angebaut sind, zusammengestellt Es sind mit Hirsen 23 Ruten, Magsamen 3 Morgen 2 Viertel, Reps 12 Morgen, Dottersamen 6 Ruten, Flachs 2 Viertel 25 Ruten, Hanf 22 Morgen. Der große Zehnte lieferte in jenem Jahre: 7 Morgen mit Weizen à 8 fl =56 fl, 13 Morgen mit Roggen à 5 fl 30 Kr.= 74 fl, 16 Morgen mit Gerste à 5 fl= 80 fl, 54 Morgen mit Dinkel à 4 fl= 218 fl, 2 Morgen mit Haber à 3 fl 30 Kr. = 7 fl, 900 Bund Stroh à 6 Kr. = 90 fl, zusammen 512 fl 20 Kr. - 1807 wird bestimmt: Den Zehnten müssen die Gemeinden von den in Bestand gehaltenen Gütern durch alle Gattung Früchte abgeben. Wenn durch Kriegsgewalt, Schloßenwetter und anderes Ungemach von höherer Hand die Früchte beschädigt werden, so haben sich die Gemeinden eines verhältnismäßigen Nachlasses zu getrösten. – Von 1818–1832 wurde der große und der kleine Zehnte hier abgelöst. Zehntpflichtig sind 458