Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/013
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1513/14 ein warnendes Vorzeichen des Sturmes für Kirche und
Reich zu erblicken, hat er durch Agenten das Feuer der Empörung
geschürt Die Fehde seiner Stadt mit Franz von Sickingen, die dem
Wohlstand seiner Bürger die schwersten Wunden schlug, benutzte er
als willkommene Gelegenheit, die Stadt zu beugen und sie 1519 mit
Unterstützung des Pfalzgrafen zu zwingen, daß sie auf die Freiheiten
verzichtete, die Kaiser Max I. ihr erst feierlich bestätigt hatte. So
half auch er, wie sein Vorgänger Bischof Dalberg, daß die Bürgerschaft
von Worms durch die ihr aufgedrungenen Streitigkeiten und
durch die kirchlichen Steuerprivilegien an den Rand des wirtschaftlichen
Ruins geführt wurde und zu dem Glaubenssatz gelangte, daß
die Bischöfe und ihre Anhänger die eigentlichen Landverderber und
„aller List und Bosheit voll seien”. Als Rat und Gemeinde etliche
Priester bestellten, die das Evangelium predigten, ließ der Bischof
ihnen die Kirchen versperren, so daß sie an anderen Plätzen ihre
Versammlungen halten mußten, und als einer der Wormser Priester
sich verheiratete, mußte er sich vor dem Gericht des Bischofs verantworten
und es wurde ihm seine Pfründe entzogen. Als der Rat
der Stadt, der öffentlichen Meinung nachgebend, die Wormser Geistlichkeit
anwies, ein sittsameres Leben zu führen und gegen die Ubertreter
dieser Verordnung mit Strafen einschritt, erhob der Bischof
gegen solche Neuerung heftigen Widerspruch.
Wohl hatten die Evangelischen in Wittenberg Hoffnung für ihn, weil seine 2 Neffen in Wittenberg studierten, aber diese Hoffnung erwies sich als Täuschung, denn der Wormser Bischof bekämpfte mit Nachdruck die Ketzerei und wurde deshalb von Johann Bockenrod in einer Elegie gepriesen (Boos IV 206). Die Bulle Hadrians VI vom Mai 1522, worin der Papst die Stadt Worms väterlich ermahnt, die teuflische lutherische Lehre ja nicht anzunehmen, händigte er dem Rate aus, dieser aber lehnte das Ansuchen des Bischofs, dem Papst zu antworten, ab. (Boos IV, 212.) Die Stadt war eben für die Reformation. Hutten warnte in seiner Schrift vom 27. Juli 1522 „Eine demütige Ermahnung an die Stadt Worms” vor dem Bischof Reinhard, der seine weltliche Gewalt gegen das Evangelium gebrauche; wolle er auf gütliche Ermahnung von seinem Fürnehmen nicht abstehen, so sollten sie ihn mit Gewalt vertreiben. (Boos IV, 214.) –
Auf dem Reichstag zu Worms trat er in keiner Weise hervor. Da aber der Bischof wegen seiner beständigen Streitigkeiten gegen die Reichsstadt Worms schon die Ungnade des 1519 verstorbenen Kaisers Maximilian auf sich geladen hatte und diese Streitigkeiten noch immer fortdauerten, so wünschte er abzudanken und bewog das Kapitel einen coadjutor – Beistand – zu wählen, der ihm nachfolge. Das Kapitel wählte den Kanonikus Philipp von Flörsheim,