Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/184
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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- Die weltlichen Kurfürsten stehen seit dem Ende des 13. Jahrhundert manchmal, seit Karl IV. regelmäßig vor den Bischöfen.
- Manchmal tritt eine Scheidung der Reichsfürsten von den nichtfürstlichen Großen ein. Dann ist die Reihenfolge: geistliche Fürsten - weltliche Fürsten - Prälaten - Edle u. s. w. oder - Edle - Prälaten.
- In einzelnen Urkunden stehen alle deutschen Zeugen den italienischen und burgundischen voran.
- Regel: Die Reihenfolge der Geistlichen beruht auf der kirchlichen Rangordnung (Kardinäle, Patriarchen, Erzbischöfe, Bischöfe. Aebte, Pröbste).
Ausnahmen:- Kardinalpriester und = Diakonen stehen auch hinter Erzbischöfen oder Bischöfen.
- Apostolische Legaten haben manchmal Vortritt.
- Patriarchen werden manchmal Erzbischöfen, Erzbischöfe Bischöfen nachgesetzt, z. B. nach Kirchenprovinzen geordnet.
- Die reichsfürstliche Stellung von Geistlichen begründet oft Ausnahmen,
- auch wohl die Stellung ihres Hauses.
- Der Ort der Urkundenausstellung begründet einen Vorzug für den Vorsteher des betr. Kirchensprengels.
- Deutsche gehen Italienern und Burgundern auch oft innerhalb der geistlichen Reihe vor.
- Regel: Unter den weltlichen Zeugen ist die Reihenfolge: Fürsten, Herren, Dienstmannen, Ritter, Bürger.
Ausnahmen:- Nichtfürstliche Mitglieder der königlichen und fürstlichen Häuser stehen bis 1180 häufig zwischen den Fürsten, später meist an der Spitze der Herren.
- Deutsche gehen Italienern und Burgundern manchmal vor innerhalb der weltlichen Reihe.
Diese Regeln sind manchmal das einzige Mittel, um die Stellung eines Geschlechtes zu bestimmen oder den Träger eines