Kurze Chronik der Familie Kypke/106
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Testament, dessen Original nicht mehr vorhanden, lautet darauf bezüglich wörtlich, wie folgt:
„Min Dörp Paddelüche söllen mine Testamentarien
thome düresten, alß se Können, Vorhüeren, Und wadt
Jareliks bauen de Unkosten darvon Kamen werdt, solckes
soll an Beer Studenten und an Beer arme Jungfruven
Jährlicks gewendet werden, Jedoch allein denselven, so
von mihner Fründtschop, so von Sehligen Valtin
Parcham und miener Moeder Annen Lebiens gebohren
sin; Und söllen ock desülve, wen Ehre Öldern Ver-
sterven, sick negesttuegen tho laeten schuldig sin. Dar
ock miner Fründen Kein Vorhanden, so studeren würden,
so soll Datjenige bedt up de tiedt, dat etzliche Vor-
handen, so studeren, Upgelegt, Und wenn See es
nödig, dartho angewendet werden.“
Solde idt ock na Gades Willen thodragen, dat
Keine Fründe von miner Linien als vorgemeldet ge-
bohren, vorhanden syn würden, so soll solckes glickwol
an andere Frömbde, na voriger Disposition, Stu-
denten und arme Jungfruwen, na rade miner Testa-
mentarien, uthgedehlt werden.“
Diese Anordnungen sind jedoch im Laufe der Zeit mehrfach erwitert und unter Genehmigung des Lübecker Senats, als der zuständigen Regierung, beziehungsweise der staatlichen Aufsichtsbehörde, für die Zukunft näher bestimmt worden, wie folgt:
Das Parchamsche Familien-Stipendium erhalten jährlich
A. Sechs Studierende, jeder 480 Mark,
B. Zwölf zur Eheschließung gelangte Jungfrauen, jede 250 Mark.
Die Erfordernisse, um zur Bewerbung zugelassen zu werden, sind:
A. Bei den Studierenden:
a. Nachweis der Abstammung in gerader Linie von dem Vater des Stifters Bürgermeister Valentin Parcham in Treptow,
b. Meldung und Legitimation während des Aufenthaltes auf der Universität.
Nur Solche, welche nach zuvor auf einem Gymnasium erlangter Vorbildung auf einer Universität den gelehrten Studien zur Gewinnung einer Fakultäts-Wissenschaft obliegen, werden zur Bewerbung um das Stipendium zugelassen. Diejenigen insbesondere, welche sich dem Studium der Philosophie, Philologie, Mathematik oder der Naturwissenschaften widmen, haben die dreijährige Dauer ihres Studiums nachzuweisen. Academiker,