Kanton Oldenburg

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Kaiserreich Frankreich

Beschreibung 1812

  • Oldenburg an der Hunte, vormalige Haupt- und Residenzstadt des Herzogtums Oldenburg im Westfälischen Reichskreis. Die durch die Stadt fließende Haare mündet hier in die Hunte, welche von hier bis zum Zufluß in die Weser früher Aldena oder Oldena genannt wurde. In der Hauptkirche St. Lamberti war das gräflich-oldenburgische Begräbnisgewölbe. Sei dem Umbau dieser Kirche wurde eine Begräbniskapelle für die herzogliche Familie vor dem Stadttor erbaut. Das Schloß (GOV) hat Graf Abton Günther seit 1616 neu mit Quadersteinen erbaut und König Christian VI. von Dänemark verbesserte es 1737 sichtlich. Gegenüber dem Schloß wurde 1731 ein Zucht- und Werkhaus erbaut. Zu den öffentlichen Gebäuden gehören: die katholische Kirche, das Gymnasium, das Schulmeisterseminar. Oldenburg hat Zucker- und Seifenfabriken und einen nicht unbedeutenden Handel. Die Vorstadt an der Südseite nennt sich "der Damm", die an der Ostseite "der Stau".

Gebiet des Kantons

Kantonalversammlung

Die Kantonal – Versammlungen bestehen aus allen Bürgern, die in die Bürger- Register eingetragen sind

Friedensgericht

  • Zeitliche Besetzung:

Grundlage der Rechtsprechung: Code Napoléon oder Cinq codes

  • Sei dem 01.01.1811 gelten in den hanseatischen Departements die „Fünf Gesetzbücher“ oder "Cinq codes":[2]
  1. Code civil (bürgerliches Gesetzbuch, 1804 als Code civil des Français in Kraft getreten, wurde 1807–1815 offiziell in Code Napoléon umbenannt)
  2. Code pénal (Strafgesetzbuch, 1810 in Kraft getreten)
  3. Code de procédure civile (Zivilprozessbuch, 1806)
  4. Code de commerce (Handelsgesetzbuch, 1807)
  5. Code d’instruction criminelle (Strafprozessordnung, 1808)
Fußnoten

Literatur

Daten aus dem GOV

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