Instructionsbuch für den Infanteristen (1872)/054

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Instructionsbuch für den Infanteristen (1872)
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einen General-Inspekteur der Artillerie, einen General-Inspekteur des Ingenieur-Corps und der Festungen, einen General-Inspekteur des Militair-Erziehungs- und Bildungswesens, sowie Inspekteurs der Jäger und Schützen, des Trains, der Gewehrfabriken, der Festungen und der Ingenieure.

      Bivouacq -- sprich: Biwak -- ein Freilager, Uebernachten einer Truppen-Abtheilung im Freien nach bestimmter Ordnung und ohne jeden andern Schutz gegen die Witterung, als was durch Stroh, Laubzweige, Holz herzustellen ist. Bivouacquiren heißt also die Nacht unter freiem Himmel, bewaffnet oder die Waffen zur Hand, zubringen.

      Caserne oder Kaserne -- ein zur Wohnung für Soldaten besonders eingerichtetes, gewöhnlich sehr großes Gebäude, kommt von dem italienischen Worte Caserma (Casa d'arma) oder Waffenhaus her.

      Charge -- sprich: Scharsche, aber das zweite sch weich wie in Du jour -- heißt zwar wörtlich eine Last, eine Bürde; im Militärwesen aber ein Amt, eine Würde, eine Ehrenstelle. Die Chargirten sind die Unteroffiziere in der Compagnie, also die mit besonderer Mühwaltung Beauftragten und daher auch Ausgezeichenten. Ein Chargenpferd heißt dagegen ein vom Staat geliefertes Dienstpferd und Chargieren zwar eingentlich nur das Gewehr laden, das Wort wird aber überhaupt für Schießen gebraucht.


VII.

Von Achselklappen, anderen Unterscheidungszeichen und besonderen Uniformstücken der Truppen.

      Als das entscheidenste Abzeichen der Truppentheile, sowohl durch die Farbe, als durch die Bezifferung und en sonstigen Schmuck, sind die Achselklappen der militärischen Uniform zu betrachten, das heißt diejenigen Stücke Tuch, welche ursprünglich dazu bestimmt waren, die Trageriemen für die Patronentasche und das Seitengewehr auf der Schulter durch Ueberknöpfen dieser Klappen festzuhalten, da früher die Trageriemen oder Bandoliers nicht, wie jetzt, sondern kreuzweis über beide Schultern gelegt, getragen wurden.

      Auch für die Achselklappen gilt beider Infanterie größtentheils die schon Seite 1 gegebene Regel, daß ihre Farbe mit den Zahlen 1, 2, 3, 4 korrespondirt, z. B.:

Das 1. Garde-Regiment zu Fuß und das Garde-Grenadier-Regiment Kaiser Alexander Nr. 1 haben weiße, also mit 1 gleichbedeutenden Achselklappen.
das 2. Garde-Regiment zu Fuß und das Garde-Grenadier-Regiment Kaiser Franz Nr. 2 haben rothe, also mit 2 gleichbedeutenden Achselklappen.
das 3. Garde-Regiment zu Fuß und das Garde-Grenadier-Regiment Königin Elisabeth Nr. 3 haben gelbe, also mit 3 gleichbedeutenden Achselklappen.
das 4. Garde-Regiment zu Fuß und das Garde-Grenadier-Regiment Königin Nr. 4 haben blaue, also mit 4 gleichbedeutenden Achselklappen.

      Für die Grenadier- und Infanterie-Regimenter der Linie geht es aber nicht nach der Reihenfolge der Regiments-Nummern, sondern nach den Armee-Abtheilungen und Armee-Corps, denen sie angehören, z. B.:

Die erste Armee-Abtheilung, zu welcher das I. und II. Armee-Corps gehören, hat weiße Achselklappen, also auch alle Grenadier-, Infanterie- und Füsilier-Regimenter dieser beiden Corps.
Die zweite Armee-Abtheilung, also das III. und IV. Armee-Corps, hat rothe Achselklappen.
Die dritte Armee-Abtheilung, also das V. und VI. Armee-Corps, hat gelbe Achselklappen.
Die vierte Armee-Abtheilung, also das VII. und VIII. Armee-Corps, hat hellblaue Achselklappen. (Das zu dieser Abtheilung gehörende XI. Armee-Corps hat aber rothe Achselklappen.)