Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/537

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[536]
Nächste Seite>>>
[538]
Baden Hofhandbuch.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Chemie, Mineralogie, Geologie, Schreiben, Zeichnen, Singen, Turnen mit Bewegungsspielen; außerdem für Gymnasien: Lateinisch, Griechisch und philosophische Propädeutik, für Realgymnasien: Lateinisch und Englisch, für Oberrealschulen: Englisch. Daneben kann wahlfreier Unterricht eingerichtet werden in Stenographie und Handfertigkeit sowie für Übungen in Physik, Chemie und Naturbeschreibung; an den Gymnasien in Hebräisch, Englisch und darstellender Geometrie, an den Realgymnasien in Griechisch, an den Oberrealschulen in Lateinisch.

Gymnasien können mit Realgymnasien, Realgymnasien mit Oberrealschulen in allen oder nur in den sieben oder sechs unteren Klassen verbunden werden.

Zum Besuch von Realschulen und Oberrealschulen, die für Knaben bestimmt sind, dürfen Mädchen zugelassen werden, wenn an dem Ort eine besondere Höhere Lehranstalt für Mädchen nicht besteht. Abgesehen hiervon bedürfen Mädchen zur Aufnahme in Knabenschulen jeweils im einzelnen Fall der Genehmigung der Oberschulbehörde.

Das Reifezeugnis einer jeder der drei Anstaltsgattungen berechtigt zum Universitätsbesuch und späterhin zur Ablegung der Staatsprüfung in allen Fächern des staatlichen Dienstes, sowie zum Eintritt in den höheren Post- und Eisenbahndienst und zum unmittelbaren Eintritt als Fahnenjunker oder Seekadett.

Der Aufwand für die Höheren Lehranstalten wird bestritten:

  • a. aus dem eigenen Vermögen der Anstalten, den Erträgnissen von Stiftungen, welche für die Anstalten errichtet oder nach den gesetzlichen Bestimmungen hierfür verwendbar sind, und den rechtsgültig übernommenen Beiträgen Dritter,
  • b. aus dem Schulgeld,
  • c. aus den Zuschüssen des Staats und der Gemeinden.

Die Verwaltung, Beaufsichtigung und Leitung sämtlicher Höherer Lehranstalten sowie die Besetzung der Lehrerstellen an denselben ist Sache des Staates.

Für jede einzelne Anstalt wird zur Mitwirkung bei der Beaufsichtigung und Leitung ein Beirat bestellt.

Gymnasien.

Baden.

Lehrer:

  • Dr. Adolf Büchle, Geh. Hofrat, Direktor. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. mit Eichenlaub - Jubiläumsmedaille.
  • August Forschner, Professor. Jubiläumsmedaille - K. Preußische Landwehrdienstauszeichnung II. Kl.
  • Julius Stern, Professor. Jubiläumsmedaille.
  • Ludwig Gerlach, Professor. Jubiläumsmedaille.
  • Eugen Maas, Professor. Jubiläumsmedaille.