Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/536
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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910) | |
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Kanzlei:
Sekretär: Friedrich Fischer, Oberamtmann. Jubiläumsmedaille.
1 Sekretariatsgehilfe(Gerichtsassessor).
Bureauvorsteher:
- Max Schleicher, Rechnungsrat. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. - Jubiläumsmedaille.
- Johann Pfeifer, Rechnungsrat. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. - Verdienstkreuz vom Zähringer Löwen - Jubiläumsmedaille.
Bureaubeamte:
- August Weimar, Kanzleirat, Expeditor. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. - Jubiläumsmedaille.
- Friedrich Schleret, Kanzleirat, Registrator. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. - Jubiläumsmedaille.
- Georg Pahl, Sekretär. Jubiläumsmedaille.
- Hermann Höllischer, Revisor. Jubiläumsmedaille.
- Friedrich Heuß, Registrator. Jubiläumsmedaille.
- Richard Schuster, Revisor. Jubiläumsmedaille.
- Rudolf Burkart, Revisor. Jubiläumsmedaille.
- Edmund Neumann, Revisor. Jubiläumsmedaille.
- Paul Weißhaar, Registrator. Jubiläumsmedaille.
- Adolf Dürr, Revisor.
7 weitere Bureaubeamte, 7 Schreibbeamte, 5 Kanzleigehilfen, 1 Kanzleigehilfin, 3 Maschinenschreiberinnen, 3 Diener.
Dem Oberschulrat untergeordnete Anstalten und Beamte.
A. Höhere Lehranstalten.
Höhere Lehranstalten, d. h. Anstalten, die den Zweck haben, ihren Schülern die wissenschaftlichen Grundlagen höherer Bildung zu gewähren, sind:
- die Gymnasien und Progymnasien,
- die Realanstalten - Realgymnasien, Oberrealschulen, Realprogymnasien, Realschulen und Höheren Bürgerschulen -,
- die Höheren Mädchenschulen,
- die Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen - Lehrer- und Lehrerinnenseminare und Vorseminare -.
Ihre Verhältnisse sind mit Ausnahme jener der Lehrerbildungsanstalten durch die landesherrliche Verordnung vom 18. September 1909 geregelt. Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen haben einen neunjährigen, Progymnasien, Realprogymnasien und Realschulen einen sieben- oder sechsjährigen Lehrgang. Realanstalten ,deren Lehrgang weniger als sechs Jahrgänge umfaßt, führen die Benennung Höhere Bürgerschulen.
Der Unterricht umfaßt als Pflichtfächer: Releigion, Deutsch, Französisch, Geschichte, Erdkunde, Mathematik, Naturbeschreibung, Physik,