Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/525

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Baden Hofhandbuch.djvu
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die Anstalt unter der unmittelbaren Leitung des Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts und wird die Leitung und Verwaltung derselben von folgenden Behörden geführt:

A. Für die gesamte Hochschule durch

  1. den Rektor,
  2. den Senat
  3. den großen Rat,
  4. die Beiräte für wirtschaftliche, für Rechts- und Bausachen,
  5. das Sekretariat und die Verrechnung;

B. Für die einzelnen Abteilungen durch

  1. die Abteilungsvorstände,
  2. die Abteilungskollegien.

Der Rektor wird auf ein Jahr von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog auf Grund der vom großen Rate vorgenommenen Wahl ernannt. Sein Amtsantritt erfolgt am 1. September. Sein Stellvertreter ist sein Amtsvorgänger als Prorektor. Der Senat besteht aus dem Rektor, dem Prorektor, den Abteilungsvorständen und aus einem vom großen Rate aus der Zahl der ordentlichen Professoren auf die Dauer eines Jahres zu wählenden Mitgliede.

Der große Rat besteht aus sämtlichen ordentlichen Professoren und aus solchen Lehrern, welche vom Ministerium zu Mitgliedern desselben ernannt sind.

Der Abteilungsvorstand wird von dem Abteilungskollegium jeweils auf zwei Jahre aus der Zahl der ordentlichen Professoren der Abteilung gewählt. Die Wahl bedarf der Genehmigung des Ministeriums.

A. Rektor und Senat.

Rektor:

Dr. Adolf v. Oechelhaeuser, Geh. Hofrat. S. u.

Prorektor:

Dr. Adolf Krazer, Professor. S. u.

Senat.

a. Die Vorstände der Abteilungen:

  • I. Dr. Paul Stäckel, Geh. Hofrat. S. u.
  • II. Friedrich Ostendorf, Professor. S. u.
  • III. Theodor Rehbock, Oberbaurat. S. u.
  • IV. Ernst Brauer, Geh. Hofrat. S. u.
  • V. Dr. Otto Lehmann, Geh. Hofrat. S. u.
  • VI. Dr. Ludwig Klein, Geh. Hofrat. S. u.
  • VII. Dr. Hans Hausrath, Professor. S. u.