Herzogtum Salzburg/Topographie 1839/380
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Herzogtum Salzburg/Topographie 1839 | |
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jener des Handelsmannes von Robinig, und nebst diesen der Schillinghof (seit 1661 bey St. Peter), der Rauchenbichler-, Nikoladoni- oder Würstl-, Waiser- und Steigerhof[1] vorzüglich erwähnenswerth; der Pflanzmann-, Aigner- oder Sturmhof,[2] ein Gasthaus (im Pfleggerichte).
Zur Räumung der Gräben hatte Paris jedesmal einen Zeitraum von 7 Jahren festgesetzt; aber man unterließ die Befolgung der weisen Maßregel immer mehr; 1710, 1770, 1786, 1802 erfolgten Räumungen der Gräben. (Aus der aktenmäßigen Geschichte des außer dem Mirabell- und Linzerthore gelegenen Schall- und Ihlinger-Mooses im Manuskripte; von Koch's Straßen- und Wasserbau hieraus 42—44.)
Die Schießstätte (im Magistratsbezirke) Nro. 53 ist das letzte Haus vom Schallmoos herein, oder das erste in dieses hinaus. Am 25. März 1649 kaufte der Handelsmann Johann Kurz von der Schützengesellschaft die Stachl- oder Armbrustwiese der alten Schießstätte im Nonnthale, nahe am Mühlbacherhofe (Nro. 49) hinauf.
Im nämlichen Jahre kam sie in die Riedenburg, 1672 vor das Mirabellthor, und 1768 wurde die jetzige freundliche Schießstätte unter Erzbischof Sigismund gebaut.
1526 errichtete Matthäus Lang in jedem Gerichtsbezirke eine Gattung Feuerschützen; Paris gab ihnen 1626 eine haltbare Form (Salzb. Int. 1804 S. 342; Hübner I. 405.)
Nach einer Urkunde von 1261 besitzt St. Peter den Zehent im großen und kleinen Burgfeld vor dem Mirabellthore
- ↑ Dieser Hof wurde vom Erzbischofe Hieronymns vor seinem Regierungsantritte als Bischof von Gurk gebaut, und von ihm der gräfl. Familie von Lützow geschenkt. Von dieser kam er an den Bauverwalter Franz Steiger.
- ↑ Dieser Hof ist seit 14. November 1688 ein Fideikomiß. Die Pflanzmann'sche Familie wurde am 12. Oktober 1695 vom Kaiser in den Adelstand erhoben. Felix Pflanzmann von Schallmoos, salzb. Hofkammerrath, gründete und betrieb 1684 am hintern Staufen mit einer Gesellschaft den Bau auf Galmey und Bley. Noch früher hatten am Staufen Versuchbauten auf Kupfer Statt. (Felner und v. Koch's Beyträge e.t.c. II. 222.)