Herforder Chronik (1910)/585
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Beschluß der Kirchenordnung.
Also ist Gott dem Vater und seinem Evangelium zu Ehren und um des Friedens der Gemeinde willen diese Kirchenordnung auf Geheiß und mit Bewilligung einer ganzen Stadt zu Herford durch die Prediger und vom Ehrsamen Rat Verordneten gemacht, gelesen, vielmals übergesehen, auf dem Rathause erstlich vor der ganzen Stadt, danach endlich auf Geheiß und mit Einwilligung derselben von der Kanzel in Gegenwart beider Kirchspiele in dem Münster abgelesen und angenommen (worden) mit Danksagungen. Darauf ist gesungen Te deum laudamus, des ersten Sonntags in Ostern.
Anno 1532.