Herforder Chronik (1910)/372

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Herforder Chronik (1910)
<<<Vorherige Seite
[371]
Nächste Seite>>>
[373]
Herforder Chronik 1910.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



1755, 1756

Den 8. Sept. nach Bielefeld: Vor Krachts auf der Heide.
Den 9. Sept Ruhetag (in Bielefeld).
Den 10. Sept. nach Herford: In der Mitte vom Weg auf freiem Feld, wo keine Häuser und Waldung (zw. Bielefeld und Herford).
Den 11. Sept. nach Minden: Vor Gohfeld auf dem freien Feld.

Von den angekündigten 1240 Mann kamen jedoch nur 1212 hier an, die übrigen waren desertiert, wie das damals so an der Tagesordnung war, oder waren krank zurückgeblieben. Dem von Herford abmarschierenden Regiment wird aber, jedenfalls auf Erfordern, folgendes Zeugnis ausgestellt:

„Daß S. Excellenz der Herr Graf von Wied mit dero Infanterie-Regiment den 10ten hujus von Bielefeld alhier eingerücket, und den 11ten ejusdem nach Minden maschiret sind, auch währender Zeit gute ordre rühmlichst gehalten haben. Solches wird von uns Oberbürgermeister, Bürgermeister und Raht hiermit attestiert. Herford, den 11. Sept. 1755.


1756.

Auch in diesem Jahre erlebt Herford Truppendurchmärsche. Am 22. Juli berührt das Regiment des Generals v. Knobloch und einige Tage darauf das des Generalmajors v. Ouad unsere Stadt. Bei der Ankündigung des ersten Regiments ist bemerkt, daß es in das Halberstädtische marschieren soll, die vorher eingesandte Liste des letzteren ist von Hamm datiert.

Beiden Regimentern werden Atteste über gute Ordnung von dem Magistrat ausgestellt.

Die Last der zu kurzer Rast hier einquartierten beiden Regimenter verschmerzten die Herforder bald, weniger indessen das Zurückbleiben der Soldatenfrauen mit ihren Kindern, die den Männern nicht ins Feld folgen durften.

Nun sorgte freilich der König für sie, indem er zunächst durch eine Kabinettsordre den Bürgern auferlegte, „den Soldatenweibern“ freies Obdach zu gewähren, und dann für die Frau eines Unteroffiziers neun Groschen, für die eines Gemeinen sechs Groschen, sage und schreibe, monatliches Servis- oder Brotgeld ansetzte; für die Kinder war nichts ausgeworfen. Das Brotgeld ward meist den Quartiergebern ausgezahlt, die dafür also die ganze Verpflegung ihrer Einquartierung übernahmen. Man mag sich ausmalen, welch ein armseliges Leben unter diesen Umständen diese, wie es an einer Stelle heißt, „mehrenteils kümmerlichen“ Leute mit ihren Kindern führten, wenn nicht die Barmherzigkeit sich ihrer annahm. Die mit dem Staub und Schmutz der Landstraße bedeckten und mit der ärmlichsten Kleidung versehenen Menschen mit ihrem verwahrlosten Kindertrupp sind gewiß nie und nirgends mit freundlichen Augen empfangen und mit Zuvorkommenheit behandelt worden; allein die oben erwähnte Kabinettsordre, sowie eine Reihe Verfügungen der Kriegs- und Domänenkammer in Minden