Herforder Chronik (1910)/342
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aus den nicht sehr beträchtlichen Erträgen zusammen, welche die Verpachtung oder Selbstbewirtschaftung der städtischen liegenden Güter abwarfen, zu denen die Radewiger Mühle, ein Ziegelhof (am Lübberbruch), Ackerländereien, Wiesen, Bleichen, Viehweiden, besonders auf der Herforder Heide, die Landwehren sowie die verfallenden Stadtwälle und Gräben mit ihrer Grasnutzung, Fischteiche (Dusdiek) und vor allem der Stolz der Herforder nnd zugleich die bedeutendste Einnahmequelle der Renteikasse, die Stadtgehölze der Neustadt an der Mindener Straße und der Altstadt am Stuckenberge, sowie des Krähenholzes auf der Krähenbreite (Kraienbrede), zu rechnen sind.
In Selbstverwaltung hatte die Stadt die Ratsapotheke und den Ratsweinkeller. Dazu waren Apothekerherren und Weinherren abgeordnet. Früher besaß die Äbtissin das Recht des Weinzapfens, d. h. Weinverkaufs in einem abteilichen Weinkeller ausschließlich; aber seit 1604 hatte die Stadt den früheren Bierkeller im Altstädter Rathause in einen Weinkeller umgewandelt und zog nun, nicht ohne Streit mit der Äbtissin, den Nutzen aus dem Weinverkauf. 1629 bestraften die Weinherren jemand, der Rheinwein verkauft hatte, mit 20 Tlr.
Die zehn Baumhüter an der Landwehr hatten ihre Äcker von der Stadt in Pacht und zahlten die Pachtgelder, den Baumzins, in die Renteikasse. Für ihren Dienst am Schlagbaum erhielten sie die der Stadt gehörenden Baumhäuser zur unentgeltlichen Benutzung, mußten sie aber, gleichwie den angebauten Wachtturm, imstande halten. Diese Baumhäuser waren nur klein, neben ihnen aber erstanden die mächtigen Gebäude der Ufler-, Vlothoer-, Düsdieks-, Eimter-, Stroth-, Nieder-, Hilwalser-, Lockhauser- und Ahmserbäumer, die noch jetzt zu den ansehnlichsten unserer Landschaft gehören. Wir können nur neun Bäumer anführen, weil der zehnte, der Neuenbäumer auf der Höhe der Mindenerstraße, schon lange verschwunden ist.
Die Renteikasse hatte mancherlei andere Einnahmen, von denen hier aus den Stadtrechnungen von 1626, 1629 und 1630 nur einige angeführt werden sollen:
Von jedem Herforder, welcher die Bürgerschaft erwarb, empfing die Kasse 1626 24 Taler, später 16 Taler, Frauen zahlten die Hälfte als Bürgergeld. Niemand konnte in ein Amt (Handwerksgilde) eintreten, der nicht zuvor Bürger geworden war. Für den Eintritt in das Amt zahlte der junge Bürger 1 Taler, dann wurde ihm ein Feuerlöscheimer überwiesen gegen Erlegung von einem halben Taler.
Der gesammelte Feuerschott (eine Steuer) betrug 1626 ... 62 Taler, das gesammelte Wachgeld 20 Taler.
Wegen Nichthaltung der Hochzeitsordnung [1], eine häufige Übertretung, wurden Strafen von 11/2 bis 6 Talern verhängt; weil jemand sein Kind entgegen
- ↑ Siehe Beilage 4.