Herforder Chronik (1910)/341
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Siechenhaus, Kapelle und Begräbnisplatz und war ursprünglich zur Aufnahme derjenigen Kranken bestimmt, welche an der aus dem Morgenlande eingeschleppten Leprosis, dem Aussatz, litten [1]. In der Bürgerliste von 1777 findet sich das Haus Nr. 576 auf der Rennstraße, (heut Nr. 43, Besitzer Fabrikant Aug. Detering) mit „Leprosenrechnung“ bezeichnet, welches vermutlich zum Besten der Siechenkrankenkasse verwaltet wurde oder die Wohnung des Siechenprovisors enthielt.
Es gab Armenprovisoren für die Armen des Klosters der Franziskaner, nach ihrer Tracht die grauen Mönche genannt. Das Klostergebiet umfaßt die heutige Herberge zur Heimat, sein Gebiet erstreckte sich bis zur Mönchstraße, die von ihm den Namen hat. Die das Grundstück nach dem Walle abschließende Mauer ist ein Teil der alten Klostermauer.
Es gab ferner Provisoren für die Armen des Klosters zum Heil. Geist, welches an der Werre, der auslaufenden Komturstraße gegenüber, lag und ferner Provisoren für die Hausarmen. Die letztgenannten Klöster müssen wenig mit Ländereien begabt, ihre Einnahmen daher gering gewesen sein, denn die Armenprovisoren machten wöchentlich die Runde durch die Stadt, um für ihre Schutzbefohlenen zu sammeln.
In dies Gebiet der Verwaltung eingeschlossen war das Pupillenkollegium, welchem die Verwaltung der Vormundschaftssachen und der Mündelgelder oblag. Über die Verwaltung der Studentenstiftungen verweisen wir den geehrten Leser auf Hölschers Schulprogramm von 1869.
Wir müssen noch einiger Unterbeamten gedenken, wie der Nachtwächter, die zur Wehr mit einem Spieß, zur Angabe der Stunden und zum Feuermelden mit einem Kupferhorn (im Museum) ausgerüstet waren, außerdem des Turmwächters, auch Churwächter genannt, auf dem Marktturm, welcher u. a. die Ratsglocke läutete, ebenso der Torwächter auf den fünf Stadttoren und endlich der Stadtdiener.
Finanzverwaltung.
Es ist beim Überschauen dieses Verwaltungszweiges die Einheitlichkeit zu vermissen, welche in dieser Beziehung heut die kleinen wie die großen Städte auszeichnet.
Statt einer allgemeinen Stadtkämmereikasse für städtische Einnahmen und Ausgaben gab es damals drei selbständig für sich bestehende Kassen:
1. Die Renteikasse, für welche jährlich der Rat eins seiner Mitglieder zum Rentmeister ernannte. Die Einnahmen dieser Kasse setzten sich zumeist
- ↑ S. II. Teil Kap. 4, Siechenkirche.