Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B196
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Beilage Nr. 24.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
am | 16. Oktober dem Pfarrer der katholischen Pfarrei St. Stephan, I. Definitor. Josef Theodor Körner zu Mainz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Heiligkeit dem Papst Leo XIII. verliehenen Komthurkreuzes des Ordens vom heiligen Grabe in Jerusalem zu ertheilen. |
1) | Am 28. September wurde dem am 3. November 1893 zu Darmstadt geborenen Sohne der Maria Amberg aus Pfungstadt, Adam Amberg daselbst, gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Wagner", - |
2) | am 5. Oktober wurde der Katharina Wighard, geboren am 3. März 1891 zu Mainz, Tochter der Eheleute Ignaz Andreas Josef Wighard und Therese, geborenen Vlasdeck daselbst, gestattet, statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Pabst", - |
3) | an demselben Tage wurde dem am 5. Januar 1872 zu Haingrund geborenen Sohne der Ehefrau des Anton Eckert in Haingrund, Anton Kattenfeld daselbst, gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Eckert", - |
4) | am 19. Oktober wurde der am 1. Dezember 1889 zu Gammelsbach geborenen Tochter der Ehefrau des Heinrich Stehr in Frankfurt a. M., Elise Menges daselbst, gestattet, statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Stehr" - zu führen. |
Am | 16. Oktober wurde der vormalige Rechtsanwalt Friedrich Barth aus Gießen, dermalen in Frankfurt a. M. wohnhaft, zur Rechtsanwaltschaft bei der Kammer für Handelssachen in Offenbach und bei dem Amtsgericht Offenbach zugelassen. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
am | 2. Oktober den Major Cullmann, Kommandeur des Gendarmeriedistrikts Oberhessen, zum Oberstlieutenant zu befördern. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 23. September dem Pfarrverwalter Jakob Wagner zu Partenheim, im Dekanat Wöllstein, die evangelische Pfarrstelle daselbst zu übertragen; |
2) | am 2. Oktober den folgenden in der Eigenschaft als Volksschullehrer angestellten ersten Lehrern und Dirigenten der erweiterten Volksschulen: August Fuldner zu Grünberg, Dr. Karl Frenzel zu Guntersblum, Hermann Klingelhöffer zu Ober-Ingelheim, Karl Schmitt zu Langen, Philipp Kramer zu Reichelsheim i. d. W., Dr. Johannes Seidenberger zu Dieburg und Ludwig Kircher zu Groß-Gerau, sowie dem in der Eigenschaft als Volksschullehrer angestellten Lehrer an der erweiterten Volksschule zu Dieburg Wilhelm Engelhardt die Rechte von Civilstaatsbeamten nach Maßgabe des Edikts vom 12. April 1820 über die öffentlichen Dienstverhältnisse der Civilbeamten, beziehungsweise des Gesetzes vom 27. November 1874, die Revision der Bestimmungen über die Versetzung der Civilbeamten in den Ruhestand betreffend, zu verleihen; |