Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B195
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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b. | Werkstättearbeiter Konrad Bonarius in Gießen; |
(Erster Stellvertreter), Werkstättearbeiter Friedrich Müller in Gießen (Zweiter Stellvertreter). | |
Darmstadt, den 31. Oktober 1895. | |||
Weber. | |||
Jordan.
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den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen für das Forstwirthschaftsjahr
1895/96, Rechnungsjahr 1896/97, betreffend.
Unter Bezugnahme auf das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen unterm 9. Juli 1870 (Regierungsblatt Nr. 35 von 1870) erlassene Reglement, betreffend die Holzpreise und den Holzverkauf in den Großherzoglichen Domanialwaldungen, wird bekannt gemacht, daß der für das Forstwirthschaftsjahr 1886/87, Rechnungsjahr 1887/88, festgesetzte, im Regierungsblatt, Beilage Nr. 26, von 1886 veröffentlichte Holzpreistarif auch für das Forstwirthschaftsjahr 1895/96 (Rechnungsjahr 1896/97) in Geltung bleibt und daß die Ansätze desselben vom 1. Oktober d. J. an bei den auf Rechnung des Jahres 1896/97 kommenden Holzabgaben aus der Hand in Anwendung gebracht werden, sowie daß die Domanialwaldungen der Oberförstereien Beerfelden, Dudenhofen, Höchst und König den Lokalabtheilungen 6, 8, 7 und beziehungsweise 6 zugetheilt worden sind.
Darmstadt, den 21. September 1895.
Abtheilung für Forst- und Kameralverwaltung. Muhl. |
Krug.
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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 25. September dem Schullehrer Georg Tempel zu Dittelsheim und |
2) | am 1. Oktober dem Offizianten und Palaisverwalter Seiner Durchlaucht des Prinzen Ludwig von Battenberg Ludwig Leonhard das Silberne Kreuz, - |
3) | am 16. Oktober dem Lehrer des Freihand- und geometrischen Zeichnens an der Technischen Hochschule, Professor Joseph Kumpa das Ritterkreuz I. Klasse - des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, - |
4) | am 28. Oktober den ordentlichen Professoren an der Technischen Hochschule, Geheimen Hofrath Dr. Kittler und Geheimen Baurath Dr. Wagner das Ritterkreuz I. Klasse des Ludewigsordens - zu verleihen. |