Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B042
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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die Umlage der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogthum Hessen betreffend.
Die Umlage der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für 1894 beträgt 369 854 Mark 54 Pfennig (176 330 Mark 92 Pfennig für Unfallentschädigungen, 132 248 Mark 19 Pfennig als Anlage zum Reservefonds und 61 275 Mark 43 Pfennig Verwaltungskosten). Da sich die Gesammtsumme der beitragspflichtigen Steuerkapitalien auf 13 759 395,60 Mark (8 026 314,1 Gulden) beläuft, ergibt sich ein Ausschlag von 2,688 Pfennig auf die Mark Steuerkapital (4,608 Pfennig auf den Gulden).
Es wird dies gemäß § 19 der Verordnung vom 11. Juli 1888 unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung dieser Umlage demnächst in einem Ziele unter Zusendung besonderer Anforderungszettel gemeindeweise stattfinden wird.
Darmstadt, den 11.März 1895.
Nover
Regierungsrath.
Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in den Monaten Juni, Oktober und Dezember 1895 und Februar 1896 stattfinden soll. |
Bingen, den 4. März 1895. |
Spamer. |