Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/094
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 17.
§ 3.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
<<<Vorherige Seite [093] |
Nächste Seite>>> [095] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Es bleibt vorbehalten, den Zeitpunkt, mit welchem die obige Bezirkseintheilung in Wirksamkeit treten soll, besonders zu bestimmen.
Darmstadt, den 19. Juni 1895.
Finger.
Dr. Weber.