Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/005
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 3.
Darmstadt, den 9. Februar 1895.
Inhalt: Verordnung, die Verfassung der Technischen Hochschule zu Darmstadt betreffend.
Verordnung,
die Verfassung der Technischen Hochschule zu Darmstadt betreffend.
ERNST LUDWIG.
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Regierungsblatt.
Nr. 3.
die Verfassung der Technischen Hochschule zu Darmstadt betreffend.
ERNST LUDWIG von Gottes- Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Die durch Verordnung vom 10. Oktober 1877 genehmigten organischen Bestimmungen der Technischen Hochschule zu Darmstadt sind einer Revision unterzogen worden und haben Wir Uns daraufhin bewogen gefunden, der nachstehend abgedruckten Verfassung der Technischen Hochschule Unsere Genehmigung zu ertheilen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 2. Februar 1895.
(L. S.)
Finger.