Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B238

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 33.



       3) zwischen dem Krahnen und dem Agenturgebäude der Köln-Düsseldorfer Dampfschissfahrts-Gesellschaft
       in einem Abstande von je 100 Meter;
4) der Grabengasse
in einem Abstand von 110 Meter

vom linken Rheinufer.
      Die auf der Vorüberfahrt bei Bingen sich aufhaltenden Schiffe haben entweder oberhalb des unter Ziffer 1 oder unterhalb des unter Ziffer 2 bezeichneten Punktes uferwärts beizulegen oder sind rheinwärts der Linie, welche durch die Punkte unter Ziffer 3 und 4 gebildet wird, dergestalt vor Anker zu legen, daß das Herausschleppen anderer dort beilegender Schiffe ungehindert stattfinden kann. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende auf Grund des Art. XIX Ziffer 1 der Schifffahrts-Polizei-Ordnung für den Rhein erlassenen Bestimmungen unterliegen der in Art. 35 gedachter Ordnung, bezw. der in Art. XXXII der revidirten Rheinschifffahrts-Acte vom 17. Oktober 1868 vorgesehenen Strafe.
      Mainz, den 12. Dezember 1887.

Großherzogliche Provinzial-Direktion Rheinhessen.
Küchler.



Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 14. Dezember dem Generalsekretär und Mitglied der Direktion der orientalischen Bahnen Adolf Grosholz in Konstantinopel die Erlaubniß zur Annahme und
      zum Tragen der ihm von Seiner Majestät dem Sultan verliehenen Ordensdekorationen des Medjidié-Ordens III. Klasse und des Osmanie-Ordens III. Klasse zu       ertheilen.

Exequaturertheilung.

            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 14. Dezember dem Herrn Johann Bohlander das Exequatur als Konsul des Freistaats Honduras in Worms zu ertheilen.

Namensveränderung.

Am 15. Dezember wurde dem am 5. Mai 1872 zu Eberstadt geborenen Sohne der Ehefrau des Michael Weber daselbst, Wilhelm Kartscher, gestattet, daß       derselbe statt seines bisherigen in Zukunft den Familiennamen "Weber" führe.

Dienstnachrichten.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 14. Dezember den praktischen Arzt Dr. Hermann Birnbaum zu Darmstadt zum Kreisassistenzarzt bei dem Kreisgesundheitsamte Darmstadt zu ernennen;
2) am 18. Dezember dem Pfarrer Georg Friedrich Fuchs zu Beerfelden die evangelische Pfarrstelle zu Arheilgen, im Dekanate Darmstadt, zu übertragen;
3) am 20. Dezember den von dem Herrn Freiherrn Karl von Günderode auf die evangelische Pfarrstelle zu Höchst a. d. N., im Dekanate Rodheim, präsentirten Pfarrverwalter Ludwig Schuster daselbst für diese Stelle zu bestätigen;