Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B237

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 33.
Darmstadt, den 29. Dezember 1887.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen Arzneitaxe für die Apotheken des Großherzogthums betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Offenhaltung des Schifffahrtswegs im Rhein längs der Stadt Bingen betreffend - 3) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 4) Exequaturertheilung. - 5) Namensveränderung. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Dienstentlassungen. - 8) Charakterertheilung. - 9) Ruhestandsversetzungen. - 10) Konkurrenzeröffnungen. 11) Sterbefälle. - 12) Zur Nachricht



Bekanntmachung,
den Erlaß einer neuen Arzneitaxe für die Apotheken des Großherzogthnms betreffend.

      Vom 1. Januar 1888 an tritt eine neue Arzneitaxe in Wirksamkeit. Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß diese neue Taxordnung im amtlichen Abdruck zur Nachachtung für die Jnteressenten erschienen ist und daß Exemplare von der Buchhandlung des Großherzoglichen Staatsverlags käuflich zu 1 Mark 5.svg 20 Pfennig.svg ausschließlich Rückporto das Stück abgegeben werden.
      Darmstadt, den 23. Dezember 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Best.



Bekanntmachung,
die Offenhaltung des Schifffahrtswegs im Rhein längs der Stadt Bingen betreffend.

      Mit Rücksicht auf die Unzuträglichkeiten, welche sich für die durchgehende Schifffahrt in Folge des Niederlegens der bei Bingen vor Anker gehenden Schiffe ergeben haben, wird unter Aufhebung der in gleichem Betreff unterm 20. August 1884, Reg.-Bl. Beilage Nr. 24, erlassenen Vorschriften das Nachstehende verfügt:
      Innerhalb der durch die nachbeschriebenen Punkte bezeichneten Stromstrecke vor der Stadt Bingen dürfen nur im dortigen Hafen landende Schiffe und zwar nach Anweisung der Aufsichtsbehörde ankern.
      Die Punkte liegen auf der Höhe:

       1) der Ueberfahrtsrampe oberhalb des städtischen Krahnens und
2) des Hotel Bellevue
       in einem Abstande von je 70 Meter;