Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B192
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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11) | Herr | Gustav Freiherr Löw von und zu Steinfurth, Kammerherr zu Steinfurth, |
12) | " | Waldemar Graf von Oriola zu Büdesheim, |
13) | " | Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau, Kammerherr zu Friedelhausen, |
14) | " | Adolph Freiherr von Nordeck zur Rabenau zu Friedelhausen, |
15) | " | Ferdinand Freiherr von Nordeck zur Rabenau, Oberstallmeister und Oberstlieutenant à la suite zu Darmstadt, |
16) | " | Viktor Freiherr von Nordeck zur Rabenau, Rittmeister à la suite zu Gießen, |
17) | " | Albrecht Riedesel Freiherr zu Eisenbach zu Sickendorf, |
18) | " | August Riedesel Freiherr zu Eisenbach zu Stockhausen, |
19) | " | Georg Riedesel Freiherr zu Eisenbach, Erbmarschall zu Altenburg, |
20) | " | Ludwig Riedesel Freiherr zu Eisenbach zu Schloß-Eisenbach, |
21) | " | Volprecht Riedesel Freiherr zu Eisenbach zu Schloß-Eisenbach, |
22) | " | Maximilian Freiherr Ueberbruck von Rodenstein, Kammerherr und Geheimerath zu Bensheim, |
23) | " | Karl Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Kammerherr zu Wäldershausen, |
24) | " | Ludwig Willich genannt von Poellnitz, Oberst a. D. zu Darmstadt, |
25) | " | Ludwig Willich genannt von Poellnitz, Kammerherr zu Darmstadt. |
Vorstehendes Verzeichniß wird nach Vorschrift in Art. 17 des vorerwähnten Gesetzes unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen bis zum 8. Oktober l. J. einschließlich bei dem unterzeichneten, zur Leitung der Wahl bestellten Regierungs-Kommissar geltend gemacht werden können.
Sollten insbesondere hierin nicht aufgenommene adelige Grundbesitzer ihre Stimmberechtigung und Wählbarkeit begründen wollen, so sind neben dem Nachweis der Versteuerung eines Normalgrundsteuerkapitals von mindestens 2100 Mark seit dem Beginn des Rechnungsjahres 1887/88 - Gesetz vom 6. Juni 1885 (Reg.-Bl. Nr. 18) - Bescheinigungen über das Vorhandensein der in Artikel 6 des Gesetzes vom 8. November 1872 bezeichneten Voraussetzungen der Stimmberechtigung einzureichen.
Darmstadt, den 17. September 1887.
Großherzoglicher Geheimerath.