Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B191

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 26.
Darmstadt, den 22. September 1887.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Wahl eines Mitglieds der ersten Kammer der Stände durch die adeligen Grundbesitzer betreffend. - 2) Konkurrenzeröffnungen.
Bekanntmachung,
die Wahl eines Mitglieds der ersten Kammer der Stände durch die adeligen Grundbesitzer betreffend.

      In Folge des Ablebens des im Jahre 1884 von den adeligen Grundbesitzern des Großherzogthums zum Mitglied der ersten Kammer der Stände gewählten Großherzoglichen Kammerherrn Philipp Freiherrn Wambolt von Umstadt zu Birkenau hat nach Maßgabe des Artikels 16 des Gesetzes vom 8. November 1872, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, eine Ersatzwahl stattzufinden.
      Als stimmberechtigt beziehungsweise wählbar erscheinen nach dem Ergebniß der stattgehabten Ermittelungen die nachstehend verzeichneten adeligen Grundbesitzer:

1) Herr Wilhelm Karl Freiherr von Erlanger zu Nieder-Ingelheim,
2) " Philipp Hugo Freiherr von Fechenbach zu Dieburg,
3) " Adolph Freiherr von Gemmingen-Hornberg, Kammerherr zu Fränkisch-Crumbach,
4) " Konrad von Grolman, Kammerherr und Regierungsrath zu Darmstadt,
5) " Adolph von Harnier zu Echzell,
6) " Cornelius Wilhelm Freiherr Heyl zu Herrnsheim, Geheimer Kommerzienrath zu Worms,
7) " Maximilian von Heyl, Major à la suite zu Worms,
8) " Felix von Joeden-Koniecpolski, Kammerherr zu Mainz,
9) " Moritz Freiherr von Leonhardi, Kammerjunker zu Bessungen,
10) " August Freiherr Löw von und zu Steinfurth, Kammerherr zu Bessungen,