Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B215

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 28.
Darmstadt, den 14. Dezember 1886.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Arznei-Taxe für die Apotheken des Großherzogthums Hessen betreffend. - 4) Uebersicht der für das Jahr 1886 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Heppenheim. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 7) Namensveränderungen. - 8) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 9) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Militärdienstnachrichten. - 11) Dienstnachrichten. - 12) Dienstenthebungen. - 13) Dienstentlassung. - 14) Charakterertheilungen. - 15) Konkurrenzeröffnungen.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Hafenarbeiter Ludwig Lauer in Mainz in Anerkennung der von demselben am 9. August und bezw. am 1. September l. Js. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des siebenjährigen Sohnes des Hautboisten Konrad Riehl in Mainz und bezw. des fünfjährigen Sohnes des Schlossers Karl Gesang daselbst vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 7. November 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Zimmermeister Georg Repp in Darmstadt in Anerkennung der von demselben am 16. August l. Js. gemeinschaftlich mit dem Vicefeldwebel Eduard Andreas Geyer vom ersten Großherzoglichen Infanterie- (Leibgarde-) Regiment Nr. 115 mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des Hutmachers Gustav Römer von Iserlohn vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. September l. Js. (Regierungsblatt, Beilage Nr. 25) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 13. November 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.