Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B215
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
<<<Vorherige Seite [B214] |
Nächste Seite>>> [B216] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Arznei-Taxe für die Apotheken des Großherzogthums Hessen betreffend. - 4) Uebersicht der für das Jahr 1886 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Heppenheim. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 7) Namensveränderungen. - 8) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 9) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Militärdienstnachrichten. - 11) Dienstnachrichten. - 12) Dienstenthebungen. - 13) Dienstentlassung. - 14) Charakterertheilungen. - 15) Konkurrenzeröffnungen. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Hafenarbeiter Ludwig Lauer in Mainz in Anerkennung der von demselben am 9. August und bezw. am 1. September l. Js. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des siebenjährigen Sohnes des Hautboisten Konrad Riehl in Mainz und bezw. des fünfjährigen Sohnes des Schlossers Karl Gesang daselbst vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 7. November 1886.
Finger.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Zimmermeister Georg Repp in Darmstadt in Anerkennung der von demselben am 16. August l. Js. gemeinschaftlich mit dem Vicefeldwebel Eduard Andreas Geyer vom ersten Großherzoglichen Infanterie- (Leibgarde-) Regiment Nr. 115 mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des Hutmachers Gustav Römer von Iserlohn vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. September l. Js. (Regierungsblatt, Beilage Nr. 25) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 13. November 1886.
Finger.