Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/117
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 20.
Darmstadt, den 31. August 1886
Bekanntmachung,
das Betriebsreglement für die Dampfstraßenbahnen Darmstadt-Griesheim und Darmstadt-Eberstadt betreffend.
Vom 28. August 1886.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
<<<Vorherige Seite [116] |
Nächste Seite>>> [118] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
Nr. 20.
Darmstadt, den 31. August 1886
Inhalt: | Bekanntmachung, das Betriebsreglement für die Dampfstraßenbahnen Darmstadt-Griesheim und Darmstadt-Eberstadt betreffend. |
das Betriebsreglement für die Dampfstraßenbahnen Darmstadt-Griesheim und Darmstadt-Eberstadt betreffend.
Vom 28. August 1886.
Unter Bezugnahme auf § 55 der Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Regierungsblatt von 1878 Seite 63), sowie auf die mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz unterm 23. August d. J. für die obigen Bahnen von Großherzoglichem Kreisamt Darmstadt publicirte Bahnordnung wird das nachstehende Betriebsreglement hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 28. August 1886.
Weber.
Kramer.