Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/105

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
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Nr. 15.



III. Klasse.
Mitglieder der Landgerichte, Amtsrichter, Staatsanwälte, der Gerichtsschreiber
bei dem Oberlandesgericht, Gerichtsschreiber bei den Landgerichten, insofern sie einen pensionsfähigen Gehalt von 4400 Mark 5.svg oder mehr im Jahre beziehen.
IV. Klasse.

Der controlirende Beamte bei der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.
Hülfsgerichtsschreiber bei den Kammern der Landgerichte für Handelssachen.
Der Landeskultur-Inspektor.
Mitglieder der Landgerichte, Amtsrichter, Staatsanwälte, der Gerichtsschreiber bei

dem Oberlandesgericht, Gerichtsschreiber bei den Landgerichten, insofern sie einen pensionsfähigen Gehalt von weniger als 4400 Mark 5.svg im Jahr beziehen.
Rektoren der Mittelschulen, insofern sie nicht als Volksschullehrer angestellt sind.
Der zweite Haus- und Staats-Archivar.
Kultur-Ingenieure.
Der Fabrik-Inspektor.
Der Vorsteher des Erbschaftssteueramts.
Der Kabinetssekretär.
V. Klasse.
Landwirthschaftslehrer.
Der Dampfkessel-Prüfungs-Ingenieur.
Der Buchhalter der Kabinets- und Hofkasse.
VI. Klasse.
Gerichtsschreiber bei den Amtsgerichten.
Registratur-Assistenten bei den Ministerien.
Der Gerichtskostenrevisor.
Der Sekretär des Erbschaftssteueramts.
Staatsanwaltschaftsgehülfen.
Der Assistent des Sekretariats der Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein.
Der Kammerstenograph.
Der Assistent des Sekretariats der Centralstelle für die Landwirthschaft und die
landwirthschaftlichen Vereine.
VII. Klasse.
Der Assistent bei der Aichungs-Inspektion.
Straßenmeister.
Der Assistent des Gerichtskostenrevisors.