Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B159
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schuhmachermeister Heinrich Bräuning III. zu Flensungen, in Anerkennung der von demselben am 2. Februar l. J. mit Muth und Entschlossenheit, unter eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung des neunjährigen Ernst Erb von da vom Tode des Ertrinkens, das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 16. Juli 1885.
Finger.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Dienstknecht Philipp Staar aus Reiskirchen, zur Zeit in Gießen, in Anerkennung der von demselben am 9. Juni d. J. mit Muth und Entschlossenheit unter eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung des Kutschers Melchior Schneider aus Wieseck und der Dienstmagd Karoline Weber aus Nidda, beide zur Zeit gleichfalls in Gießen, vom Tode des Ertrinkens, das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen und zugleich eine Geldprämie zu verwilligen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 21. Juli 1885.
Finger.
die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für die israelitische Religionsgemeinde Heusenstamm, im Kreise Offenbach, für 1885/86 betreffend.
Zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Heusenstamm in 1885/86 ist von Großherzoglichem Ministerium. des Innern und der Justiz die Erhebung einer Umlage von 250 genehmigt worden.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag auf eine Mark Steuerkapital 28,802 beträgt und daß die Erhebung in 4 Zielen und zwar zu Anfang der Monate Juni, August, October und Dezember 1885 stattfindet.
Offenbach, den 17. Juli 1885.
Hallwachs.