Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/116
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Nr. 17.
Bekanntmachung,
dass Lagern und Bauen von Floßen am rechten Rheinufer unterhalb der Mündung des Maines betreffend.
Großherzogliche Provinzial-Direction Rheinhessen.
I. V.:
v. Zangen.
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dass Lagern und Bauen von Floßen am rechten Rheinufer unterhalb der Mündung des Maines betreffend.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 26. Februar 1873 (Regierungsblatt Nr. 15) bringen wir hiermit zur Kenntniß der Interessenten, daß die Marke für die Flößerei nunmehr an der Straßenbrücke in der seitherigen Linie durch weißen Anstrich an den Brückenträgern und zwar 84 Meter von dem 1. Strompfeiler der Kasteler Seite entfernt angebracht worden ist.
Mainz, den 28. Mai 1885.
I. V.:
v. Zangen.