Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/060

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
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Nr. 3.



II. Protocoll.

                  Geschehen .............................. den ..... ten
      Heute erschien auf dem Bureau hiesiger Districtseinnehmerei de


und erklärte, daß er die auf der vorderen Seite bezeichnete Contravention, unter Verzichtleistung auf richterliche Aburtheilung, auf administrativem Wege erledigen wolle. Derselbe entrichtete hiernach den vorderseits berechneten Betrag der Contraventionsstrafe von .......... Mark 5.svg ..... Pfennig.svg mit Worten


welche .......... Mark 5.svg ..... Pfennig.svg unter Tagebuch Nr. ... vereinnahmt wurden.
      Dessen zur Urkunde wurde dieses Protocoll aufgenommen und von dem Großherzoglichen Districtseinnehmer sowie dem Contravenienten unterschrieben.

Der Großherzogliche Districtseinnehmer: Der Contravenient:




      An Großherzogliches Erbschaftssteueramt zu Darmstadt wird diese Verhandlung Behufs Veranlassung der Einnahme-Ueberweisung hiermit eingesendet.

den ..... ten
Großherzogliche Districtseinnehmerei.




                  An Großherzogliche Steuer-Controle.


      Nach geschehener Wahrung theilen wir Ihnen diese Verhandlung zum Zweck der erforderlichen Einnahme-Controlirung mit.
      Darmstadt, den ten

Großherzogliches Erbschaftssteueramt.