Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/050

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Nr. 14.



II. Neckar.
§ 4.

      Von dem oberen Neckar sollen Hochwasserstandsnachrichten aus Heilbronn und aus Wimpfen zur Verbreitung in den interessirten Gemeinden des Großherzogthums Hessen gelangen.
      A. Heilbronn. - Nach einer Vereinbarung mit dem Königlichen Württembergischen Ministerium des Innern, Abtheilung für den Straßen- und Wasserbau, ist der Pegelbeobachter in Heilbronn angewiesen worden, telegraphische Wasserstandsnachrichten an das Kaiserliche Postamt Worms je Vormittags 8 Uhr aufzugeben, wenn der Neckar am unteren Schleusenpegel in Heilbronn die Höhe von 360 cm erreicht hat und noch in raschem Steigen begriffen ist. Die Telegramme werden so lange abgegeben, bis das Wasser wieder anhaltend fällt.
      B. Wimpfen. - Der Großherzogliche Kreisbauaufseher und Straßenmeister zu Wimpfen ist angewiesen, sobald der Neckar an dem Hessischen Pegel daselbst die Höhe von 300 cm erreicht hat und noch in raschem Steigen begriffen ist, täglich Vormittags zwischen 8 und 9 Uhr telegraphische Wasserstandsnachrichten an 1) das Kaiserliche Postamt Worms, 2) die Großherzogliche Bürgermeisterei Hirschhorn und 3) die Großherzogliche Bürgermeisterei Neckar-Steinach abzugeben, bis das Wasser wieder unter 300 cm1 heruntergegangen ist. Steigt der Neckar innerhalb 12 Stunden mehr als 50 cm, so sind täglich zwei Telegramme, Vormittags 9 Uhr und Nachmittags 2 Uhr, aufzugeben. Die Bürgermeisterei Neckar-Steinach benachrichtigt die Bürgermeisterei Neckarhausen durch Boten.

III. Main.
§ 5.

      Nach einer Verabredung mit der Königlich Bayerischen Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg sind die Königlichen Straßen- und Flußbauämter

A. Schweinfurt,
B. Würzburg,
C. Aschaffenburg,

beauftragt worden, die Hochwasserstandsnachrichten, welche an Königlich Bayerische, Großherzoglich Badische und andere Behörden regelmäßig abgegeben werden, gleichmäßig dem Kaiserlichen Telegraphenamt Darmstadt zugehen zu lassen. Diese Depeschen werden Vormittags zwischen 81/2 und 83/4 Uhr, bei besonders hohen Wasserständen und zweimaliger täglicher Benachrichtigung auch Nachmittags zwischen 2 und 3 Uhr, in Darmstadt eintreffen.