Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/049

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Nr. 14.



      D. Mannheim. Die Großherzoglich Badische Rheinbau-Inspection Mannheim gibt an das Kaiserliche Postamt Worms telegraphische Wasserstandsnachrichten regelmäßig nach 8 Uhr Vormittags und, in Fällen besonders hoher Wasserstände und großer Gefahr, auch um 2 Uhr Nachmittags ab: 1) so oft das Wasser am Mannheimer Rheinpegel innerhalb 24 Stunden - von 8 zu 8 Uhr Vormittags gerechnet - um mehr als 50 cm gestiegen ist; 2) wenn und so lange das Wasser über 700 cm an der Pegelscala steht. - Die Telegramme enthalten: die kurz zuvor geschehene Ablesung am Pegel in Centimetern; die Vormittagsablesung vom vorangegangenen Tage, sofern dieser Wasserstand nicht bereits mitgetheilt worden ist; die Angabe, ob das Wasser im Steigen, Stillstand, oder im Fallen begriffen ist; kurze Notiz über die etwa vorliegenden telegraphischen Wasserstandsnachrichten von den oberen Stromgebieten des Rheins und des Neckars; endlich sonstige zur richtigen Beurtheilung des Telegramms etwa nöthige Bemerkungen, wie namentlich, ob das Verhalten des Wasserstandes am Rheinpegel durch den Einfluß des Neckars bedingt ist. - Auch von schweren Eisgängen, Eisversetzungen etc. gibt die Großherzoglich Badische Rheinbau-Inspection Mannheim dem Kaiserlichen Postamt Worms telegraphische Nachrichten.

§ 2.

      Mit der Großherzoglich Badischen Oberdirection des Wasser- und Straßenbaues ist ferner verabredet worden, daß von den vorgenannten Großherzoglich Badischen Stationen Waldshut, Kehl, Maxau und Mannheim auch bei minder hohen Wasserständen des Rheins, als oben angegeben wurden, Wasserstandstelegramme auf jeweilig ausgesprochenen Wunsch der Großherzoglichen Hessischen Behörden abgegeben werden sollen, und zwar jeweilig so lange, bis Abbestellung erfolgt.

§ 3.

      Aus dem Großherzogthum Hessen sollen Wasserstands-Nachrichten an rheinabwärts liegende Orte gelangen von den Stationen:

E. Worms,
F. Mainz.

      Die Großherzoglichen Kreisbauämter Worms und Mainz haben, sobald der Rhein an ihren Brücken-Pegeln den Stand von 350 cm übersteigt, täglich Vormittags 8 Uhr die Pegelstände den betreffenden Kaiserlichen Postämtern Worms und Mainz zur telegraphischen Weiterbeförderung aufzugeben. - Wächst der Rhein an den Brücken-Pegeln zu Worms und Mainz je auf 450 cm, so haben die genannten Kreisbauämter täglich zweimal, Vormittags 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr, ihre Pegelstands-Nachrichten zur telegraphischen Weiterbeförderung aufzugeben. - Diese telegraphischen Nachrichten sind so lange fortzusetzen, bis der Rhein wieder unter 450 cm, resp. 350 cm zurückgegangen ist.