Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/041

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 12.
Darmstadt, den 7. Mai 1883.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Verpachtung der Localbahn von Frankfurt a. M. nach Offenbach, sowie die Anlage einer Straßenbahn in Offenbach betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Zulassung zu den speciellen Prüfungen der ersten Kategorie im Finanzfach betreffend.

Bekanntmachung,
die Verpachtung der Localbahn von Frankfurt a. M. nach Offenbach, sowie die Anlage einer Straßenbahn in Offenbach betreffend.

       Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog mittelst Allerhöchster Entschließung vom 11. d. M. die dem Rentner Ernst Donner zu Paris ertheilte landesherrliche Concession zum Betrieb der Localbahn von Frankfurt a. M. nach Offenbach auf diesseitigem Gebiet, sowie zur Anlage und zum Betrieb einer Straßenbahn in Offenbach zurückzuziehen geruht haben, wird dies hierdurch unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. Juli 1881 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 23. April 1883.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Kramer.