Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B183

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 26.


Darmstadt, den 13. December 1882.



Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Familienvertrag der Freiherrn Löw von und zu Steinfurth d. d. 16. December 1881 betr. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, daß Gesetz vom 23. April 1875 über das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinschaften betr. - 4) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofsverbande in Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend. - 5) Bekanntmachung, die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in der Gemeinde Biebesheim pro 1882/83 betr. - 6) Erhebung in den Adelstand. - 7) Ordensverleihung. - 8) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 9) Namensveränderungen. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 12) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 13) Charakterverleihungen. - 14) Dienstentlassungen. - 15) Ruhestandsversetzungen. - 16) Concurrenzeröffnungen. - 17) Sterbefälle.



Bekanntmachung,
den Familienvertrag der Freiherrn Löw von und zu Steinfurth d. d. 16. December 1881 betreffend.

      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog mittelst Allerhöchster Entschließung vom 25. August 1882 dem Familienvertrage der Freiherrn Löw von und zu Steinfurth d. d. 16. December 1881 die nachgesuchte Landesherrliche Bestätigung mit dem Zusatze zu ertheilen geruht haben, daß diese Bestätigung dem Familien-Statute nur in Bezug auf das Verhältniß der Contrahenten unter sich Rechtsgültigkeit verleihen, keineswegs aber für die Gerichte eine Verbindlichkeit begründen soll, dasselbe hinsichtlich irgend einer Bestimmung in Rechtsstreitigkeiten der Familie oder einzelner Mitglieder derselben mit Dritten als Entscheidungsnorm ihren Erkenntnissen zu Grunde zu legen, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 15. November 1882.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Kolb.